Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 660/2020 vom 20.10.2020

Mögliches Aus für Leuchtstofflampen durch die RoHS-Richtlinie

Mit der aktuellen EU-Ökodesign Verordnung wird ein weiterer Teil von Lampen, die auch im kommunalen Bereich noch häufig verbaut bzw. in Nutzung sind, „ausgephast“. Darunter die „T8 linear“, und zwar ab dem 01.09.2023. Zudem wird diskutiert, gegebenenfalls bereits vor diesem Datum durch die sog. RoHS-Richtlinie (EU-Richtlinie 2011/65/EU) alle Leuchtstofflampen auf einmal „auszuphasen“. Die Richtlinie dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen, also auch Lampen. Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) löste am 3. Januar 2013 die Vorläufer-Richtlinie 2002/95/EG (RoHS 1) ab. Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt) Sollte dies so kommen, könnte hieraus ggf. ein zeitliches Problem für die Kommunen erwachsen („Umrüstung oder Neuinstallation von Leuchten in einem kurzen Zeitraum“). Eine finale Entscheidung ist hier allerdings noch nicht getroffen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf: https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_Hintergrundtext_01_i1_DE_oV.pdf .

Az.: 28.11.-002/002 we

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