Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 51/2020 vom 24.01.2020

Modernisierungsprogramm für das Schienennetz

Nach einer Vereinbarung der Deutschen Bahn (DB) und des Bundes vom 14.01.2020 fließen bis 2030 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes. Damit werden Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert. 

Von den Gesamtmitteln trägt der Bund 62 Milliarden Euro. Die DB steuert 24 Milliarden Euro Eigenmittel zu. Damit stehen durchschnittlich 8,6 Milliarden Euro pro Jahr für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung zur Verfügung. Das sind 54 Prozent mehr als im vergangenen Planungszeitraum. 

Der Vertrag über die neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III regelt insbesondere die Ersatzinvestitionen in das bestehende Eisenbahnnetz, bestimmt Qualitätskennziffern und Sanktionen bei Nichteinhaltung. Die Laufzeit von zehn Jahren hat sich gegenüber der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II verdoppelt. 

Bund und DB erhöhen ihre Beiträge stark. Auch die Infrastrukturunter-nehmen der DB steuern 44 Prozent mehr Mittel für Investitionen und Instandhaltung bei – insgesamt rund 24 Milliarden Euro. Zudem werden die Dividendenzahlungen der DB-Infrastrukturunternehmen vollständig reinvestiert. Die Investitionen fließen nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums unter anderem in die Erneuerung von jährlich rund 2.000 Kilometern Gleis und 2.000 Weichen. Insgesamt wird in diesem Jahrzehnt die Erneuerung von 2.000 weiteren Eisenbahnbrücken in Angriff genommen. Rund sieben Milliarden Euro fließen in die Stellwerkstechnik. Mit einer Laufzeit von 10 Jahren bietet das Programm Planungssicherheit für die Akteure. Bahnkunden sollen durch bessere Barrierefreiheit und zusätzlichen Wetterschutz auf Bahnsteigen profitieren. Zudem steht mehr Geld zur Verfügung, damit Baustellen weniger Auswirkungen auf den Bahnverkehr und Kunden haben. Für kapazitätsschonendes Bauen sorgen unter anderem Hilfsbrücken, zusätzliche Weichen oder Signale, die zusätzliche Flexibilität sichern. Neue Umrichterwerke sorgen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das Bahnstrom-Netz. 

Das Eisenbahn-Bundesamt überwacht, wie die Vereinbarung umgesetzt wird. Es wurden 17 Kriterien vereinbart, um den Erfolg der Vereinbarung zu messen. Verfehlt die DB die vertraglichen Vorgaben, werden Strafzahlungen fällig. Qualitätskennzahlen dokumentieren den Zustand des Netzes, wie viele Brücken erneuert wurden, wieviel Mittel in die Instandhaltung fließen und vieles andere mehr. 

Die vollständige Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III steht unter www.bmvi.de zur Verfügung. 

Az.: 33.4-001/001

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