Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 576/1999 vom 20.08.1999

Ministerin Höhn zu Abfallgebühren

Die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Bärbel Höhn, hat im Zusammenhang mit der Vorstellung des Statusberichtes der Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (1997) darauf hingewiesen, daß in vielen Regionen im Land Nordrhein-Westfalen die jährlichen Abfallgebühren für einen 3-Personen-Haushalt bei weniger als 150,-- DM pro Person liegen. Dies bedeutet eine monatliche Belastung von etwa 10,-- DM pro Person. Angesichts der damit vergüteten abfallwirtschaftlichen Leistungen (u.a. Restmüllentsorgung, Sperrmüllentsorgung, Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle, Entsorgung von Altpapier, Bioabfällen, Altkühlschränken) sowie der oft mit hohem technischen und ökologischen Standard betriebenen Entsorgungsanlagen sei dies ein akzeptables Kosten/Nutzen-Verhältnis.

Ausgangspunkt für dieses Ergebnis des Statusberichtes Siedlungsabfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (1997) war eine freiwillige Umfrage, die im Oktober 1998 bei allen 396 Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde. Die Beteiligungsquote der Kommunen war außerordentlich hoch und lag bei über 90 %. Gleichwohl gibt es in Nordrhein-Westfalen große Unterschiede bei den Abfallgebühren, die die Haushalte jährlich aufbringen müssen. In der Regel sind die Gebühren dort am günstigsten, wo seit langem Müllverbrennungsanlagen vorhanden sind, die abgeschrieben sind und zudem in der Vergangenheit beträchtliche Landesfördermittel erhalten haben oder wo noch alte Deponien in Betrieb sind. Ursache für hohe Müllgebühren sind z.B. alte Deponien, die saniert werden müssen. Deshalb ist auch bei z.Zt. niedrigeren Kosten bei alten noch genutzten Deponien zu erwarten, daß hier Kostensteigerungen eintreten werden, weil sich etwa Sanierungslasten in der Zukunft ergeben. Insgesamt ist aber festzustellen, daß eine Angleichung der Entsorgungskosten an das Kostenniveau derjenigen Kreise und kreisfreien Städte zu verzeichnen ist, die bereits heute Entsorgungsanlagen mit dem gebotenen hohen technischen Standard betreiben.

Az.: II/2 33-10

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