Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 499/2016 vom 05.07.2016

Merkblatt zu neuer Amtsbezeichnung Brandrätin / Brandrat

Am 1. Juli 2016 ist das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes der Besoldungsgruppe A13 einheitlich mit der Amtsbezeichnung „Brandrätin“ bzw. „Brandrat“ bezeichnet; die Dienstbezeichnung „Oberamtsrat“ ist entfallen. 

Der Verband der Feuerwehren in NRW (VdF NRW) hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in NRW und der Arbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen Feuerwachen in NRW ein Merkblatt entwickelt, welches sich mit praktischen Fragen, die hieraus resultieren, befasst. Das Merkblatt ist für Mitgliedsstädte und —gemeinden im Internet-Angebot des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht und Verfassung, Feuerwehr/Rettungswesen abrufbar. Nähere Festlegungen zu den Auswirkungen auf den feuerwehrtechnischen Dienst werden voraussichtlich mit einer Novellierung der LVO Feu durch das MIK NRW erfolgen. 

Az.: 14.0.10

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