Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 362/2019 vom 26.07.2019

Meldebehörden erhalten Prüfgeräte für Pässe und Ausweise

Mit Erlass des Innenministeriums vom 12. Juli 2019 erhalten die Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen flächendeckend Geräte zur Überprüfung von Ausweisen und Pässen auf ihre Echtheit. Fälschungen und Manipulationen sollen so besser und schneller erkannt werden. Niemand soll durch falsche Identitäten sich Leistungen erschleichen oder Strafverfolgung entziehen können.  

Das Innenministerium stellt hierfür insgesamt 1,8 Millionen Euro bereit. Konkret stellt NRW den Städten und Gemeinden einen Pauschalbetrag von 4.000 Euro als Zuschuss zum Kaufpreis und Betriebskosten eines Prüfgerätes zur Verfügung. Je nach Größe der Kommunen ist eine Anschaffung bis zu drei Geräten möglich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner erhalten eine einfache Pauschale, Gemeinden bis 250.000 Einwohnern einen zweifachen Pauschalbetrag und Gemeinden ab 250.001 Einwohnern erhalten den dreifachen Pauschalbetrag. 

Das Gerät überprüft deutsche und internationale Ausweisdokumente durch Auslesen der integrierten elektronischen Chips sowie anhand ihrer Sicherheitsmerkmale. Eine ständige Aktualisierung des Geräts soll durch regelmäßige Updates gewährleistet werden. 

Der Erlass sowie die Preisinformation über das Dokumentenprüfsystem sind für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal, Organisation/ Melderecht abrufbar:
https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/melderecht.html.

 

Az.: 18.0.1-004/001

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