Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 85/2017 vom 25.01.2017

Mehr Städtebaufördermittel 2017 für NRW

Die Städtebauförderung steigt in NRW in diesem Jahr auf insgesamt 402 Millionen Euro. Den größten Anteil übernimmt das Land mit 188 Millionen Euro, der Bund beteiligt sich mit 134 Millionen Euro. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt 80 Millionen Euro. Das Landeskabinett hat am 21.01.2017 der Verwaltungsvereinbarung (VV) mit dem Bund über die Gewährung von Städtebaufördermitteln zugestimmt (zur VV siehe bereits StGB NRW-Mitteilung vom 19.12.2016).  

Die Förderung zielt auf städtische und ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Herausforderungen. Zentrales Instrument der Stadtentwicklungspolitik ist die Städtebauförderung. Sie ist sozialraumorientiert und entwickelt integrierte und ganzheitliche Konzepte mit den Schwerpunkten in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Klimaschutz. Der Bund gewährt den Ländern nach Art. 104 b des Grundgesetzes entsprechende Fördermittel und beteiligt sich mit einem Drittel an der Finanzierung der Projekte. Von der Gesamtförderung des Bundes in Höhe von 736 Millionen Euro entfallen auf NRW 134 Millionen Euro.   

Die noch auszuwählenden Fördermaßnahmen werden voraussichtlich im Frühjahr 2017 vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr bekanntgegeben. In der gemeinsamen Finanzierung der kommunalen Maßnahmen durch Bund, Land und Kommune ist jeweils ein kommunaler Eigenanteil notwendig. Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt grundsätzlich ein Drittel der förderfähigen Kosten, zwei Drittel bringen Land und Kommune auf.

Az.: 20.2.1-002/002

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