Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 442/2018 vom 10.08.2018

Mehr Bundesgeld für Sanierung kommunaler Einrichtungen

Am 31. Juli 2018 ist die dritte Förderrunde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Mit 100 Millionen Euro sollen bis 2022 investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung gestellt werden.

Die Projekte sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Aktiv angesprochen sind unter anderem Einrichtungen wie Schwimmbäder oder Sportstätten. Projektvorschläge sind bis zum 31. August 2018 einzureichen.

Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bis zum 31. August 2018 Projektskizzen einzureichen. Die Auswahl der Förderprojekte durch eine Jury des Bundes und die Vergabe der Fördermittel soll bis Ende des Jahres 2018 erfolgen. Die Förderprojekte sind bis zum Jahr 2022 umzusetzen.

Alle erforderlichen Informationen sind im Internet unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Aufrufe/aktuelle-meldungen/bundesprogramm-sjk-km.html abrufbar. (Quelle: DStGB Aktuell vom 3. August 2018)

Az.: 35.0.1-005/001

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