Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 762/2020 vom 04.12.2020

Marktstammdatenregister: Ablauf wichtiger Registrierungsfrist zum 31. Januar 2021

Das Marktstammdatenregister, welches seit dem 31. Januar 2019 online ist, ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Neben verschiedenen Akteuren des Strom- und Gasmarktes sind auch Anlagen, wie z.B. PV- und KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher sowie konventionelle Kraftwerke zur Registrierung verpflichtet. Die Registrierungspflicht betrifft im Allgemeinen sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen als auch die Rolle als Anlagenbetreiber selbst. Neuanlagen müssen innerhalb des ersten Monats nach der Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Für Bestandsanlagen, welche vor dem 30. Juni 2017 in Betrieb genommen wurden, gilt eine zweijährige Übergangsfrist, welche am 31. Januar 2021 abläuft.

Laut Angaben der Bundesnetzagentur steht die Registrierung von mehr als 500.000 Bestandsanlagen bis zum 31. Januar 2021 noch aus. Wenngleich die Netzbetreiber ihren gesetzlichen Verpflichtungen mit einem erstmaligen Hinweis an Betreiber von Bestandsanlagen nach der dem Register zugrundeliegenden Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) bereits nachkommen mussten, sind aktuell entsprechende Erinnerungsschreiben der Netzbetreiber im Umlauf. Dadurch sollen Diskussionen rund um die etwaige Aussetzung von Förderungen etc. vermieden werden.

Selbst ohne einen erneuten Hinweis vonseiten der Netzbetreiber liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Registrierungspflicht allein bei den betreffenden Marktakteuren. Da eine Nichtbeachtung bzw. Verletzung der Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen und zum Verlust von Förderungen nach dem EEG- bzw. KWKG führen kann, sollten Unternehmen prüfen, welche konkreten Anlagen und Tätigkeiten einer Registrierungspflicht unterliegen. Diesbezüglich empfiehlt sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine kritische Überprüfung des eigenen Anlagenbestandes.

Az.: 28.6.1.-002/004 we

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