Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 693/2000 vom 05.12.2000

Marktanalyse gemäß § 107 Abs. Gemeindeordnung NRW

Die im Zuge des "Ersten Gesetzes zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung" als Änderung der Gemeindeordnung neugefaßte Vorschrift des § 107 Abs. 5 GO enthält die Verpflichtung, den Rat vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Unternehmen im Sinne des § 107 Abs. 1 GO auf der Grundlage einer Marktanalyse über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements und über die Auswirkungen auf das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu unterrichten. Gleichzeitig ist die Verpflichtung normiert, den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und den für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Marktanalysen zu geben.

Nunmehr hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einen Erlaß zur Regelung des § 107 Abs. 5 GO (III B 4 – 75.08.01 – 8118/00) vorgelegt. Mit diesem Erlaß werden grundsätzliche Feststellungen zur Erläuterung und zum Verständnis von Sinn und Zweck eines Marktanalyseverfahrens sowie zur Durchführung des Verfahrens getroffen und Hinweise zur inhaltlichen Substanz einer Marktanalyse gegeben.

Die Thematik ist vorab mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband kommunaler Unternehmen und den Zentralorganisationen von Handel, Handwerk und Wirtschaft erörtert worden, um die divergierenden Interessenlagen auszuloten.

Die Bezirksregierungen werden den Erlaß an die bezirksangehörigen Kommunen weiterleiten.

Az.: G/3 810-05

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