Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 425/2019 vom 14.08.2019

Landesentwicklungsplan in Kraft getreten

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan vom 12. Juli 2019 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 17 vom 05.08.2019 veröffentlicht worden (GV.NRW. 2019, S. 442 ff).

Die Verordnung ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Daher sind die vom Landeskabinett am 19.02.2019 beschlossenen Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW vom 08.02.2017, denen der Landtag am 12.07.2019 seine Zustimmung erteilt hat, am 06.08.2019 in Kraft getreten. Damit sind die im LEP festgelegten Ziele der Raumordnung gemäß §§ 4 und 5 des Raumordnungsgesetzes zu beachten.

Der ab dem 06. August 2019 geltende LEP NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017 (Textteil; Zeichnerische Festlegung) unter Abänderung durch die Änderung des LEP NRW 2019. Eine neue Gesamtfassung wird nach Ankündigung des MWIDE in näherer Zukunft in der Sammlung der geltenden Gesetze und Verordnungen verfügbar sein.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan war zunächst im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15 vom 23.07.2019 fehlerhaft bekanntgemacht worden (GV.NRW. 2019 S. 346 ff). Die Bekanntmachung ist daher am 05.08.2019 berichtigt worden. Wegen der Inhalte der LEP-Änderung wird auf die StGB NRW-Mitteilung „NRW-Landtag beschließt geänderten Landesentwicklungsplan“ vom 15.07.2019 verwiesen.

Az.: 20.0.4-005/005 gr

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