Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 612/2019 vom 26.11.2019

Leitfaden "Emissionsarme Zustellkonzepte" veröffentlicht

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik e. V. (BIEK) hat eine Handlungsempfehlung für Kommunen entwickelt, worin mögliche Konzepte für eine effiziente und emissionsfreie bzw. emissionsreduzierte Belieferung auf der letzten Meile in Städten und Gemeinden vorgestellt werden. Hierzu zählen bspw. die Auswahl geeigneter Logistikflächen für Radlogistiklösungen sowie die Einrichtung von Ladezonen und Paketstationen. Das Dokument bietet eine Übersicht möglicher Ansatzpunkte für Kommunen, um Stadtlogistik gemeinsam mit der Zustellbranche nachhaltiger zu gestalten.

Anmerkung des StGB

Der Wirtschaftsverkehr in den Städten und Gemeinden geht wesentlich über die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP) hinaus und bildet lediglich 4 Prozent des urbanen Logistikaufkommens ab. Gerade die Paketbranche steht jedoch aufgrund des im Stadtbild präsenten „Halten in zweiter Reihe“ immer wieder im Fokus der Aufmerksamkeit. Bestellungen von zuhause sind bequem. 2018 kamen auf jeden Deutschen etwa 23 KEP-Sendungen. Das weiterhin hohe Wachstum macht die Branche auch zu einem Innovationstreiber. Vom elektrisch betriebenen Lieferfahrzeug bis zum Lastenrad sind bereits viele neue Konzepte im Einsatz. Der wachsende Platzbedarf des KEP-Verkehrs bleibt aber eine Herausforderung für die Verkehrswende in den Städten. 

Die Handreichung des BIEK bietet gute Anknüpfungspunkte und erhebt dabei nicht den Anspruch, die Komplexität der Interessenlage der Städte abzubilden oder zu priorisieren. Sie dient als Informationsquelle, um den Dialog zwischen Kommunen und Zustellbranche zu intensivieren. Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Handelsverband Deutschland und dem BIEK hat der DStGB im Jahr 2018 eine gemeinsame Positionierung verfasst, worin unter anderem der Gesetzgeber aufgefordert wird, den Kommunen die Möglichkeit einzuräumen, anhand der örtlichen Bedingungen (weitere) Privilegierungen wie Ladezonen auszuweisen, damit städtischer Wirtschaftsverkehr erleichtert abgewickelt und das Parken in zweiter Reihe reduziert werden kann. 

Je nach Rahmenbedingungen vor Ort kann die Einrichtung von Mikrodepots auch im öffentlichen Raum für die Konsolidierung der Lieferungen auf der letzten Meile eine sinnvolle Möglichkeit sein. Hierbei sind jedoch auch gestalterische Fragestellungen in Betracht zu ziehen. So wird zumindest die über Pilotprojekte hinausgehende Aufstellung von Lkw-Wechselbrücken oder Anhängern als Umschlagplatz vor dem Hintergrund des Stadtbilds kritisch gesehen. Auch können Wechselbrücken durch die Witterung Schäden auf dem Straßenbelag verursachen. Kommunen müssen den öffentlichen Raum letztlich nicht umsonst zur Verfügung stellen, sondern verfügen mit dem Instrument der Sondernutzungserlaubnis über entspreche Steuerungsmöglichkeiten. Für die Konsolidierung von Sendungen und die nachhaltige Belieferung mittels Lastenrädern sollten auch die Anbieter endlich mehr Kooperation untereinander wagen. Die Kommunen können durch die Bereitstellung attraktiver Flächen diese Kooperationen und innovative Zustellkonzepte fördern. 

Weitere Informationen 

Der Handlungsleitfaden steht zur Verfügung unter:

www.biek.de/themen-und-positionen/innenstadtlogistik.html

Zahlen und Fakten zum städtischen Güterverkehr – Faktenblatt der Agora Verkehrswende. Verfügbar unter: www.agora-verkehrswende.de  

Die gemeinsame Positionierung des Deutschen Städtetags, Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Handelsverbands Deutschland und Bundesverbands Paket und Expresslogistik ist unter: www.dstgb.de verfügbar.

Az.: 33.1.6-001/001

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