Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 565/2011 vom 04.11.2011

Landtags-Anhörung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz II - Wertstofftonne

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW hat mit Datum vom 4.10.2011 zum Thema „Wertstofftonne“ im Rahmen der Landtags-Anhörung zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes am 13.10.2011 wie folgt Stellung genommen:

Die geplante Wertstofftonne (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG-Entwurf) muss in der Verantwortung der Städte, Gemeinden und Kreise stehen. Nur auf dieser Grundlage können bei sinkenden Verwertungserlösen dauerhaft und in verlässlichen Finanzstrukturen Verwertungswege beständig beschritten werden. Es bedarf keines übergeordneten Systembetreibers, sondern die Stadt, Gemeinde oder der Kreis erfassen die verwertbaren Abfälle mit einem eigenen Fuhrpark oder durch die Einschaltung eines privaten Entsorgungsunternehmens als technischen Erfüllungsgehilfen und die sich daran anschließende Verwertung erfolgt gemeinsam mit der privaten Entsorgungswirtschaft in für alle Beteiligten verlässlichen gebührenfinanzierten Finanzierungsstrukturen.

Nach den  Ergebnissen des Planspiels beim Umweltbundesamt im Jahr 2011 ist bislang vorgesehen, dass in einer Wertstofftonne nur sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff erfasst werden sollen. Nicht über die Wertstofftonne erfasst werden sollen: Batterien, Elektrogeräte, Gummi, Holz, Glas, Papier/Pappe/Karton und Textilien.  Außerdem könnten auch gebrauchte Einweg-Verkaufsverpackungen nach der Verpackungs-Verordnung in einer öffentlich-rechtlichen Wertstofftonne mit erfasst werden. Gemeint sind dabei die Einwegverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen, die heute in der gelben Tonne/dem gelben Sack erfasst werden.

Eine Finanzierung über ein „Lizenz-Entgeltsystem“ — vergleichbar der Verpackungs-Verordnung - bezogen auf die Hersteller/Vertreiber von stoffgleichen Nichtverpackungen aus Metall und Kunststoff wird sich bei der Vielzahl der Produkte (z.B. Kunststoff-Wurstschale, Mixer-Rührschüssel, Wischeimer) nicht tragfähig verwirklichen lassen (Stichwort: Trittbrettfahrerei). Es wäre außerdem wieder einmal ein typisch deutsches System, welches viel zu kompliziert ist. Die Niederlande und Frankreich zeigen hier bei den Einweg-Verpackungen wie es deutlich einfacher gehen kann, namentlich, in dem die Kommunen federführend eingebunden werden.

Schlussendlich kommt es insbesondere im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Verwertung darauf an, dass in der Wertstofftonne keine Abfälle erfasst werden, die z.B. aufgrund ihrer Alters und/oder ihrer Materialbeschaffenheit einer Verwertung nicht mehr zugänglich sind und deshalb von vornherein in die Beseitigungsschiene gehören. Kreislaufwirtschaft heißt nicht Abfälle getrennt zu erfassen, dann im Kreis umher zu fahren und schließlich den gleichen Entsorgungsweg einzuschlagen, den auch der Inhalt der Restmülltonne genommen hätte. Eine solche Wertstofftonne würde wohl kaum die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger finden.

Die gesamte Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Städte- und Gemeindebundes NRW (Mitgliederbereich) abrufbar unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Umwelt/Abfall und Abwasser. 

Az.: II/2 31-02 qu-ko

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