Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 567/2011 vom 27.10.2011

Landesweite Repowering-Konferenz Nordrhein-Westfalen

Am 5. Oktober 2011 hat der Städte- und Gemeindebund NRW in Kooperation mit der Repowering-InfoBörse, dem Landkreistag NRW, dem Städtetag NRW sowie der EnergieAgentur.NRW und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW eine Konferenz zum Thema Windenergie und Repowering durchgeführt. Neben den immissionsschutzrechtlichen Grundlagen standen vor allem der Windenergieerlass sowie Repowering-Beispiele aus der kommunalen Praxis im Vordergrund.

Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Udo Paschedag, Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) die 160 teilnehmenden Kommunalvertreter. Dabei stellte er die Bedeutung des Repowering für NRW heraus und betonte, dass die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen die Windenergie und das Repowering vorantreiben wolle mit dem Ziel, die Wertschöpfung vor Ort zu steigern.

Rudolf Graaff, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes NRW führte aus kommunaler Sicht in das Thema Windenergie und Repowering ein. Neben vier positiven Aspekten wie die Reduzierung der Emissionen und der Steigerung der industriellen Wertschöpfung wies er auch auf vier negative Aspekte der Windenergienutzung hin, zum Beispiel den notwendigen Flächenbedarf sowie eine oftmals fehlende frühzeitige und umfassende Bürgerbeteiligung.

Nach einem Einblick in die Belange des Immissionsschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen durch Christian Brietzke von der Repowering-InfoBörse stellte Jürgen Lindemann vom MKULNV NRW den aktuellen Windenergieerlass der Landesregierung vor. Ergänzt wurden seine Ausführungen von Dr. Ernst-Friedrich Kiel (MKULNV NRW), der die naturschutzrechtlichen Anforderungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen präsentierte.

Nachdem Herr Schütz von der EnergieAgentur.NRW die neue Dialogstelle "EnergieDialog.NRW" und ihre Angebote an Kommunen dargestellt hatte, berichtete Herr Prof. Dr. Söfker von den Absicherungsmöglichkeiten des Repowering unter besonderer Berücksichtigung der BauGB-Novelle 2011.

Am Nachmittag lag der Schwerpunkt auf kommunalen Erfahrungsberichten zum Repowering. In einem gemeinsamen Vortrag präsentierte Frau Dr. Gehles von der EnergieAgentur. NRW auf der Grundlage der Broschüre "Klimaschutz mit Bürgerenergieanlagen" Modelle der finanziellen Bürgerbeteiligung, die von Herrn Göckenjan von der Windpark Hollich GmbH am Beispiel eines Bürgerwindparks verdeutlicht wurde.

Frau Schöning berichtete von den Repowering-Erfahrungen in der Stadt Ahlen und Herr Dr. Erle rundete das Bild durch einen Vortrag aus Sicht des Kreises Lippe ab. In der anschließenden Fachdiskussion mit Referenten und Teilnehmern wurden offen gebliebene Fragen geklärt.

Die Vorträge der Referenten stehen auf der Internetseite der Repowering-Info-Börse unter www.repowering-kommunal.de/laenderinformationen/nrw/aktuelles/landesweite-repowering-konferenz-in-nordrhein-westfalen rechts im Downloadbereich zur Verfügung.

Der am 11.07.2011 in Kraft gesetzte Windenergie-Erlass (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung) kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich der Internetseite des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinfo/Service, Fachgebiete, Bauen und Vergabe, Windenergieanlagen abgerufen werden.

Az.: II gr-ko

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