Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 110/2019 vom 05.02.2019

NRW-weit gültiges Azubi-Ticket vereinbart

Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verkehrsverbünde in Nordrhein-Westfalen haben die Einführung eines landesweiten Azubi-Tickets vereinbart. Auszubildende können dieses zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 01. August erwerben.    

Das landesweite Azubi-Ticket kann als Zuschlag auf Tickets erworben werden, die verbundweit in den Verkehrsverbünden Rhein-Ruhr (VRR), Rhein-Sieg (VRS), dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) oder im Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) gültig sind. Für den Zuschlag auf das verbundweite Azubiticket zahlen Auszubildende 20 Euro im Monat. Bei den derzeit gültigen Preisen für verbundweite Tickets liegt der Gesamtpreis für das Azubi-Ticket bei maximal 82 Euro im Monat. Mit den Verkehrsverbünden wurde vereinbart, dass die verbundweiten Azubitickets und das landesweite Zuschlagticket bis Ende Juli 2023 nicht teurer werden. Das Land fördert das Zuschlagsticket 2019 mit zwei Millionen Euro. 2020 sind 4,9 Millionen Euro Fördermittel eingeplant.  

Voraussetzung für die Einführung des Azubi-Tickets als landesweit gültiges Zuschlagticket sind verbundweit gültige Azubi-Tickets in allen Verkehrsverbünden. Derzeit bieten der AVV, der VRR und der VRS verbundweite Tickets an. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres im August 2019 wird auch der NWL ein verbundweites Ticket anbieten. Dies haben das Verkehrsministerium und die Geschäftsführungen von NWL und Westfalentarif GmbH vereinbart. Das Land fördert das verbundweite Azubiticket in Westfalen mit 2,5 Millionen Euro in 2019 und mit 4 Millionen Euro in 2020.  

Arbeitgeber, die sich für eine Bezuschussung des Azubi-Tickets entscheiden, können das Ticket als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende die Kosten für das landesweite Ticket je zur Hälfte, reduziert sich der Kostenanteil für Auszubildende auf maximal 41 Euro im Monat. Für ein verbundweites Ticket müssten Auszubildende bei einer Kostenteilung mit dem Arbeitgeber nicht mehr als 31 Euro im Monat zahlen.  

Die Einigung auf die Rahmenbedingungen zur Einführung des landesweiten Azubi-Tickets steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Verkehrsverbünde. Die erforderlichen Gremienbeschlüsse von VRR, VRS, AVV sowie von NWL und der Westfalentarif GmbH sollen bis April 2019 erfolgen.

Az.: 33.0-003/002

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