Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 546/2020 vom 20.07.2020

Landesregierung startet Sonderprogramm "Heimat 2020"

Nicht wenige Vereine kommen durch die Pandemie in Schwierigkeiten. Großveranstaltungen sind verboten, Einnahmen brechen weg, das klassische Vereinsleben ruht größtenteils. Gleichzeitig bleiben die Vereine auf Kosten sitzen, denn Vereinsheime müssen unterhalten, Mieten entrichtet und andere Fixkosten getragen werden.

Zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage stellt das Land NRW deshalb 50 Mio. Euro zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von bis zu 15.000 Euro gewährt. Die Fördersumme richtet sich dabei nach dem tatsächlichen Bedarf.

Anträge können seit dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden und werden von den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

Hier geht es zum Online-Antrag.

Zum Verfahren
Weitere Informationen zum Sonderprogramm, insbesondere die Förderrichtlinie, Antragsmuster und FAQ sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW abrufbar.

Az.: 30.0.4-003/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search