Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 464/2018 vom 24.07.2018

NRW-Landesregierung für höhere Wohnraumförderung

Das NRW-Landeskabinett hat beschlossen, dass Volumen des Wohnraumförderungsprogramms 2018 bis 2022 um 300 Mio. Euro auf 1,1 Mrd. Euro aufzustocken. Dazu hat die Landesregierung das nach dem WFNG erforderliche Anhörungsverfahren gegenüber der die Mittel bewirtschaftenden NRW.BANK eingeleitet. Vorbehaltlich des positiven Abschlusses des Konsultationsverfahrens und der anschließenden Kabinettzustimmung soll das erhöhte Wohnraumförderungsprogramm zum 01.10.2018 in Kraft treten.

Zur Finanzierung sollen die vom Bund angekündigten Bundesfinanzhilfen für die Jahre 2020 und 2021 (jeweils 1 Mrd. Euro) sowie die nach dem Haushaltsplanentwurf des Bundes für das Jahr 2019 vorgesehenen weiteren 500 Mio. Euro eingesetzt werden. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen insoweit für das Jahr 2019 etwa 105 Mio. Euro und für die Jahre 2020 und 2021 jeweils etwa 200 Mio. Euro. Diese Mittel sollen vollständig in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investiert werden.

Zum 01.02.2018 hatte die Landesregierung NRW die Bestimmungen für die öffentliche Wohnraumförderung modernisiert, um mit den neuen Förderangeboten Impulse für den Neubau von Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie für den Erwerb und die Modernisierung gebrauchter Immobilien zu setzen. Die Neuausrichtung der Wohnraumförderung ist nach Angaben der Landesregierung von Wohnungsunternehmen und Investoren positiv aufgenommen worden.

Etliche Bewilligungsbehörden verzeichnen einen Bewilligungsstand, der das ursprünglich zugewiesene Budget deutlich übersteigt. Aus diesem Grunde ist eine Erhöhung des Wohnraumförderungsprogramms aus kommunaler Sicht erforderlich, um möglichst viele Anträge positiv bescheiden zu können. Die Situation am Wohnungsmarkt in NRW ist weiterhin durch Wohnungsmangel gekennzeichnet. Insbesondere im mittleren und unteren Preissegment stehen nach wie vor zu wenig bezahlbare Wohnungen zur Verfügung. Diese Situation erfordert aus kommunaler Sicht weiterhin ein hohes Engagement des Landes in der Wohnraumförderung. Dazu trägt die geplante Mittelerhöhung bei.

Az.: 20.4.3-004/005 gr

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