Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 377/2019 vom 24.07.2019

Energieversorgungsstrategie für NRW

Die Landesregierung hat am 10. Juli 2019 ihre Energieversorgungsstrategie NRW vorgelegt. Damit will sie die energiepolitischen Weichen für eine klimaverträgliche, sichere und bezahlbare Energieversorgung in NRW stellen.

Kernelemente sind der deutliche Ausbau der erneuerbaren Energien sowie ein zügiger Netzausbau, moderne Speichertechnologien, eine flexiblere Nachfragegestaltung und Nutzung von Gas als Brückenenergie. Zusätzlich bedarf es weiterer Anstrengungen bei einer Umstellung der Sektoren Mobilität und Wärme auf weitgehende Klimaneutralität. Hierfür sollen die Bedingungen für die Sektorenkopplung verbessert werden, z.B. durch die Einführung einer aufwandsneutralen CO2-Bepreisung.

Bis 2030 strebt die Landesregierung ein starkes Wachstum bei erneuerbaren Energien an. So soll die vorhandene installierte Leistung auf 10,5 GW Wind und 11,5 GW Photovoltaik verdoppelt werden. Ziel ist es, möglichst ab 2035, spätestens ab 2038 gänzlich auf die Kohleverstromung zu verzichten. Bis 2050 soll die Energieversorgung vorrangig über Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplung, Geothermie und grünen Wasserstoff gesichert werden.

Als weiteres wichtiges Ziel der Landesregierung ist es, dass Strom bezahlbar bleiben muss. Um die hohen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu reduzieren, will sie sich für eine deutliche Senkung der Stromsteuer einsetzen. Zur Entlastung der produzierenden energieintensiven Industrie setzt sich die Landesregierung außerdem auf EU-Ebene für eine umfassende Strompreiskompensation ein.

In ihrer Energieversorgungsstrategie werden 17 wesentliche Handlungsfelder ausgewiesen, die sowohl mit Maßnahmen in NRW als auch mit Forderungen an Bund und EU verknüpft sind. Die einzelnen Handlungsfelder reichen von gesicherter Erzeugungskapazität und Stärkung der Kraft-Wärme-Kopplung über den Ausbau der Energieinfrastruktur und Förderung der Sektorenkopplung bis hin zur Wärme- und Verkehrswende. Auf Landesebene sollen u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Forschung und Entwicklung für neue gesicherte Erzeugungsleistung im Bereich der Versorgungsqualität und von Speichertechnologien stärken
  • KWK-Ausbau anreizen und Ausbau der Wärmenetze fördern
  • Energieinfrastrukturen bedarfsgerecht ausbauen sowie bestehende Infrastrukturen und Kraftwerkstandorte nutzen
  • Sektorenübergreifende Flexibilitätsoptionen anreizen
  • Innovative Infrastrukturprojekte für Wasserstoff (H2) und Power to X (PtX) unterstützen
  • Potentiale für erneuerbare Energien identifizieren, aufzeigen und heben
  • Energieeffizienzpotentiale identifizieren und nutzen
  • Ausbau der Elektromobilität beschleunigen

Auf Bundes- und EU-Ebene will sich die Landesregierung u.a. dafür einsetzen,

  • Anreizmechanismen für Investitionen in gesicherte Leistung zu überprüfen,
  • das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zu erhalten und auszubauen,
  • eine Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie dessen Synchronisation mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen,
  • verbesserte regulatorische Rahmenbedingungen für Speichertechnologien zu schaffen,
  • staatliche Stromkostenbestandteile zu senken bzw. zu verlagern,
  • eine CO2-Bepreisung im Mobilitäts- und Wärmesektor einzuführen,
  • Entwicklung, Bau und Nutzung großtechnischer Elektrolyseanlagen zu fördern,
  • die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien zu verbessern,
  • die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung einzuführen.

Die Energieversorgungsstrategie will zu einem Mehr an Planungssicherheit für neue Investitionen bei und damit einer Stärkung von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit beitragen. Dabei setzt die Landesregierung insbesondere auf KWK und Dach-Photovoltaik; Aussagen zur Flächen-Photovoltaik macht sie hingegen nicht. Bei der Windenergie bleibt es zudem bei den bisherigen, restriktiven Rahmenbedingungen. Die Energieversorgungsstrategie kann auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW heruntergeladen werden.

Az.: 28.6.1-002/018 we

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