Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 268/2021 vom 06.04.2021
Landeskabinett beschließt neue Leitentscheidung zum Rheinischen Braunkohlerevier
Mehr als 20 Quadratkilometer Fläche in den drei Tagebauen werden vom Abbau verschont, der Hambacher Forst und umliegende Wälder bleiben erhalten, die bereits weit fortgeschrittene Umsiedlung der fünf Dörfer im Norden des Tagebaus Garzweiler erhält Aufschub bis Ende 2026 und die Abstände zur Wohnbebauung werden auf bis zu 500 Meter deutlich erhöht: Mit diesen zentralen Eckpunkten greift die Landesregierung in ihrer Leitentscheidung vom 23.03.2021 wichtige Anregungen und Forderungen von Bürgern, Kommunen und Verbänden aus dem Beteiligungsprozess auf.
Die Leitentscheidung verkleinert alle drei Braunkohlentagebaue und sieht für zwei von dreien ein vorzeitiges Auslaufen bis Ende 2029 vor. Mit mehr als 1,2 Milliarden Tonnen werden zusätzlich dreimal mehr CO2-Emissionen eingespart als mit der bisherigen Leitentscheidung der Vorgängerregierung aus dem Jahre 2016, mit der die Tagebaue im Umfange von 0,4 Milliarden Tonnen Kohle verkleinert wurden. Nordrhein-Westfalen ist mit der neuen Leitentscheidung Vorreiter beim deutschen Kohleausstieg und schafft damit die Voraussetzungen zur Erreichung der erhöhten Klimaziele für 2030 und 2050 auf Landes- und Bundesebene.
Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Tagebau Garzweiler 2 wurde zum einen in dem von Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit im Sommer 2020 verabschiedeten Gesetz zum deutschen Kohleausstieg festgestellt. Zum anderen liegt der neuen Leitentscheidung die Bewertung einer ebenso umfassenden wie aktuellen Auswahl aktueller Studien zugrunde, die die Bedeutung der Braunkohleverstromung bis 2035 untersucht. Diese bestätigt, dass Braunkohlestrom bis in die dreißiger Jahre hinein im deutschen Energiemix benötigt wird, wenn auch mit abnehmenden Anteilen. Damit erbringen Braunkohlekraftwerke einen wichtigen Beitrag zur gesicherten Leistung, ohne die die Stabilität der Energieversorgung angesichts des bevorstehenden Kernenergieausstiegs und des schnell voranschreitenden Ausstiegs aus der Steinkohleverstromung nicht gewährleistet wäre.
Das Ende der Braunkohle stellt Nordrhein-Westfalen vor erhebliche und weit in die Zukunft reichende wasserwirtschaftliche Herausforderungen. Mit der Leitentscheidung legt die Landesregierung erstmalig die Basis für eine Gesamtbetrachtung dieses herausfordernden Erbes von jahrzehntelangem Braunkohleabbau und verbleibenden Restlöchern. Ziel sind in die Landschaft integrierte Restseen, die vielfältige Nutzungsoptionen eröffnen. Weitere Ziele sind erstmalig umfassende Konzepte für die wiederherzustellende Grundwassersituation und den Umbau der Erft.
Die Leitentscheidung eröffnet auch neue Raumperspektiven für die Menschen in der Region: Betroffene Bürgerinnen und Bürger erhalten so die Zeit für einen guten Abschluss ihrer Umsiedlung. Aus Sicht der Landesregierung trägt die Sicherung des Tagebaus Garzweiler zur Daseinsvorsorge bei. Mit der zeitlichen Verschiebung der Inanspruchnahme der Dörfer Keyenberg, Berverath, Kuckum sowie Ober- und Unterwestrich gibt die Leitentscheidung darüber hinaus den Raum, künftige Veränderungen im Energie-Mix berücksichtigen zu können.
Erstmalig schafft diese Leitentscheidung auch eine klare Vorgabe für Abstände zwischen dem Tagebau und den umliegenden Orten. Hier sind zukünftig mindestens 400 Meter und bei Vereinbarkeit mit der Rekultivierungsplanung auch bis zu 500 Meter einzuhalten.
Mit der Leitentscheidung sichert die Landesregierung den Kommunen auch die Unterstützung für die notwendigen Transformations-Planungen zu. Es geht dabei um die Neuplanung von Tagebaulandschaften (z.B. Innovation Valley) oder um die Entwicklung zu einer Stadt am See (z.B. Elsdorf) und besserer Mobilität in der Breite des Reviers („Mobilitätsrevier der Zukunft“).
Die Landesregierung möchte die Kommunen dabei unterstützen, das Rheinische Revier zur modernsten und klimafreundlichsten Modellregion für Energie- und Ressourcensicherheit in Europa weiterzuentwickeln. Hierzu gehört nach Aussage von Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart auch die Entwicklung eines Gigawatt-Parks für Erneuerbare Energien sowie vieler Räume für vielfältige Innovationen für neue Formen von Wohnen, Arbeit und Mobilität.
Die Leitentscheidung schafft schließlich die raumordnenden Voraussetzungen, um das von der Region geplante und mit dem Land abgestimmte Struktur- und Wachstumsprogramm so wirtschaftlich, sozial und ökologisch wie möglich in den kommenden Jahren auf den Weg zu bringen und bis Ende des Jahrzehnts dauerhaft mehr als 6.000 neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen wie der Bio- und Kreislaufwirtschaft, den neuen Energien, der smarten Mobilität sowie dem Wohnen und Arbeiten von morgen zu schaffen.
Die Leitentscheidung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.wirtschaft.nrw/sites/default/files/asset/document/leitentscheidung_2021_0.pdf
Az.: 23.1.7-001/006 gr