Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 548/1999 vom 20.08.1999

Landesförderung für Nachmittagsbetreuung

In einer Pressemitteilung vom 26. Juli 1999 hat das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit mitgeteilt, daß die Landesförderung für neue Formen der Nachmittagsbetreuung von Schulkindern von 3 Mio. DM im Jahr 1998 auf 8,5 Mio. DM im Jahr 1999 aufgestockt worden sind. Damit können nach Auffassung von Ministerin Fischer Betreuungsangebote für bis zu 8.000 Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Ziel ist es, insbesondere Angebote zu fördern, die aus einer engeren Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Sportvereinen und kulturellen Einrichtungen mit der Schule resultieren.

Die Einzelheiten der Mittelverteilung ergeben sich aus Ziffer IV.1 des Landesjugendplans. Zuwendungsempfänger sind entweder Träger der freien Jugendhilfe oder örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert werden notwendige und angemessene Sachkosten; im Einzelfall können auf Antrag auch anteilige Personalkosten gefördert werden. Die Zuwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Zuwendungsbetrag errechnet sich aus bis zu 70 v.H. der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben, höchstens aber 20.000 DM pro Jahresvorhaben.

Anträge beim Landesjugendamt sollen nach Möglichkeit bis zum 01.10.1999 gestellt werden.

Az.: IV/2 211-13

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