Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 550/2018 vom 17.10.2018

Landesförderung für Musikschulen in NRW 2019

Wie in den vergangenen Jahren fördert das Land Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2019 Projekte von Musikschulen, und zwar sogenannte profil- und strukturbildende Musikschulaktivitäten. Förderschwerpunkte werden im kommenden Jahr Projekte sein, die sich dem Themenfeld der Inklusion widmen (im weiten Verständnis der Potsdamer Erklärung) sowie Projekte von Musikschulen (auch in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen), die die Verstetigung musikalischer Bildungsbiographien ermöglichen.

Darüber hinaus sind alle Maßnahmen ohne thematische Einschränkung für einen Antrag zugelassen, die geeignet sind, das Profil der öffentlichen Musikschulen vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels zu sichern und zu schärfen. Es sollen Mindestfördersummen in Höhe von 5.000,- Euro bei Musikschulen in kommunaler Trägerschaft und in Höhe von 2.000,- Euro bei Musikschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit (e.V./gGmbH) gewährt werden. Antragsfrist für das Jahr 2019 ist der 20.10.2018.
Eine Informationsseite des Landesverbandes der Musikschulen (LVdM NRW) ist unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/5c0cCn .

Az.: 43.3.4-004/001

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