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StGB NRW-Mitteilung 105/2019 vom 21.02.2019

Bewerbung um Medizin-Studienplatz im Rahmen der Landarztquote

Der Landtag hat bereits Mitte Dezember 2018 das „Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung“ in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen – LAG NRW) verabschiedet. Mit Verabschiedung des Gesetzes kann die Landarztquote in Nordrhein-Westfalen zum Wintersemester 2019/2020 gestartet werden. Die Quote ermöglicht rund 170 jungen Leuten, die später in unversorgten Regionen arbeiten wollen, ein Medizinstudium. Weitere Studierende sollen Semester für Semester folgen.

Mit Presseerklärung vom 19.02.2019 hat Minister Karl-Josef Laumann darauf hingewiesen, dass das Kabinett die Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen verabschiedet habe. Diese werde zeitnah mit der Veröffentlichung im Ministerialblatt in Kraft treten. Mit der Rechtsverordnung werde die Grundlage für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Landarztquote geschaffen. Damit könnten zum Wintersemester 2019/2020 planmäßig die ersten Studierenden im Rahmen der Landarztquote ihr Studium der Humanmedizin beginnen.

Mit der Landarztquote zählt künftig bei der Auswahl der Studierenden nicht mehr allein der Abiturdurchschnitt. Neben beruflichen Vorkenntnissen zählt insbesondere das praktische Können in Auswahlgesprächen. Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums NRW wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulation und Interviews bewertet werden. Wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung der Landarztquote sind:  

  • Für die Durchführung der Auswahlverfahren ist das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) in Bochum zuständig.
  • Das Online-Bewerberportal ist vom 31. März bis zum 30. April 2019 für das Wintersemester 2019/2020 und vom 1. September bis zum 30. September 2019 für das Sommersemester 2020 geöffnet.
  • Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden, in denen ein Studium der Humanmedizin angeboten wird.
  • Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
  • Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni und für das Sommersemester 2020 im Dezember statt.
  • Studierende im Rahmen der Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.
  • Werden die vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ist von dem Betroffenen eine Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro an das Land zu leisten.

Informationen zum Bewerbungsverfahren können im Internet unter www.landarztgesetz.nrw sowie unter www.lzg.nrw.de abgerufen werden.

Az.: 38.0.2-001/002

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