Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 129/2020 vom 09.12.2019

Vergleich zur Luftreinhalteplanung Essen

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land NRW auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Essen haben sich die Beteiligten am 27.11.2019 auf konkrete Maßnahmen zur Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid verständigt. Die Deutsche Umwelthilfe, das Land NRW und die Stadt Essen haben einen Vergleichsvorschlag des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW angenommen (8 A 4951/18).

Dabei haben alle Beteiligten einvernehmlich auf ein Gesamtkonzept verschiedener Luftreinhaltemaßnahmen hingearbeitet, mit denen eine zügige Grenzwerteinhaltung erreicht werden soll. Es sollen nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen zur nachhaltigen, umweltgerechten Veränderung der Verkehrssituation in Essen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Ein Fahrverbot im Stadtgebiet Essen oder auf der Bundesautobahn A 40 sieht der Vergleich nicht vor. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Automobilindustrie ihrer Verantwortung gerecht werden muss und sobald wie möglich die Emissionen der Fahrzeuge reduziert werden müssten, insbesondere auch durch Hardware-Nachrüstungen.

Das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. 11.2018 (8 K 5068/15), das Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5/V und älter sowie benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 2/II und älter im Stadtgebiet Essen und auf einer Teilstrecke der Bundesautobahn A 40 für erforderlich gehalten hatte, hat sich damit erledigt.

Der ausgehandelte Vergleich sieht folgende Regelungen vor:

  • Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Essen ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft die umweltsensitive Steuerung der Lichtsignalanlagen (LSA-Steuerung) an der Alfredstraße. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung einer Umweltspur in der Innenstadt, ein verbessertes Parkraummanagement, die Optimierung des Park & Ride-Systems und des ÖPNV-Angebots sowie der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.
  • Falls wider Erwarten nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an einzelnen Messstellen weiterhin überschritten wird, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkrete und mit Fristen festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese im Sinne einer Auffanglösung vorsorglich benannten Maßnahmen sind ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen. Das sind eine erweiterte LSA-Steuerung an der Alfredstraße, eine LSA-Steuerung an der Gladbecker Straße und in Essen-Werden temporäre Parkverbote in der Brückstraße sowie ein Ortsbuskonzept.
  • Sollten die Grenzwerte für NO2 an einzelnen Messstellen auch bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, soll eine noch zu benennende „Schiedsstelle" eine Empfehlung für eine Lösung aussprechen, an die beide Beteiligte gebunden sind.
  • Sonderrolle A40: Für die Bundesautobahn 40 sollen bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Der Vergleichstext sieht vor, dass sich das Land bis dahin beim Bund um Lösungen bemüht. Konkreter Vorschlag ist die Aufnahme einer Deckelung der A40 in dem Bereich, in dem die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Ergebnis vorliegen, sind weitere Gespräche vorgesehen.
  • Auch zur Bundesautobahn 52 wird das Land Gespräche mit dem Bund aufnehmen und sich für einen beschleunigten Ausbau der BAB 52 einsetzen. Insbesondere ein Lückenschluss auf der A52 zwischen dem AD Essen Ost und dem AK Essen Nord würde zu einer Verkehrsentlastung und einer Verbesserung der Luftqualität in der Essener Innenstadt sowie auch der BAB 40 führen und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung eröffnen. So könnte zum Beispiel Verkehrsraum entlang der Achse B224 frei werden und für eine Optimierung der Radwege oder des ÖPNV-Angebotes genutzt werden.

Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der Pressemitteilung des OVG Münster unter dem nachfolgenden Link abrufbar:

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/60_191205/index.php

Az.: 27.2.1-001/003 gr

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