Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 197/1999 vom 20.03.1999

Lärmminderungsplan der Stadt Brühl

Das Amt für Umwelt und Bauordnung der Stadt Brühl hat den zweiten Teil des kommunalen Umweltberichtes fertiggestellt. Brühl kommt mit dem nun vorliegenden Gutachten der in § 47 a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgeschriebenen Verpflichtung zur Aufstellung von Lärmminderungsplänen nach. Sie ist damit die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die mit Landesunterstützung ein Gutachten für eine vollständige und kostenoptimierte Lärmminderungsplanung in Auftrag gegeben hat. Vollständig heißt: Das Gutachten bleibt nicht in einer flächendeckenden Analyse der Lärmbelästigung stecken. Vielmehr wurden nach eingehender Bewertung der Lärmbelastung pragmatische Vorschläge zur Lärmentlastung erarbeitet und in ihrer Wirksamkeit durch Simulationsrechnungen überprüft.

Der Bericht ist die Kurzfassung eines umfangreichen Ergebnisberichtes, umfaßt 35 Seiten mit 10 farbigen Karten hauptsächlich im Format DIN A 3. Mit Erstellung dieser Kurzfassung wird eine verständliche und trotz der Komplexität des Themas übersichtliche Grundlage für weitere Diskussionen und Entscheidungen bereitgestellt.

Die Broschüre "Umweltbericht Teil II" ist erhältlich bei der Stadt Brühl, Amt für Umwelt und Bauordnung, 50319 Brühl, zum Preis von 15,00 DM einschließlich Versandkosten und wird gegen Rechnung zugesandt, solange der Vorrat reicht."

Az.: II/2 70-30

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