Jahresinterview über
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StGB NRW-Mitteilung 168/2019 vom 15.04.2019
NRW-Wirtschaftsministerium zu Sonntagsverkauf von Brötchen
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes (MWIDE NRW) hat am 04.04.2019 einen neuen Runderlass zum Thema Sonntagsverkauf von Brötchen herausgegeben. Das MWIDE war im Zusammenhang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München vom 14.02.2019 zum Thema „Semmelverkauf (Az.: 6 U 2188/18) um Mitteilung gebeten worden, wie sich diese Entscheidung auf die Praxis in Nordrhein-Westfalen auswirkt. Zunächst hat das MWIDE darauf hingewiesen, dass es bei der Entscheidung des OLG München um den Einzelfall einer Bäckerei, die Brot-, Back- und Konditoreiwaren herstellt und in Filialen in München vertreibt, handelt. Nach der Pressemitteilung des OLG München www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2019/11.phphttps://www.iustiz.bavern.de/qerichte-und-behoerden/oberlandesqerichte/muenchen/presse/2019/11 geht es um einen Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dieser Bäckerei. Das OLG hat nach der Pressemitteilung die Revision zum BGH zugelassen, weil es davon ausging, dass über die Auslegung der maßgeblichen Vorschrift im Gaststättengesetz bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und sich diese Frage in einer Vielzahl weiterer Fälle stellen kann. Ob Revision eingelegt wird und wann und wie der BGH entscheidet, bleibt abzuwarten. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Praxis in Nordrhein-Westfalen durch diese Entscheidung sieht das MWIDE NRW derzeit nicht. Der Erlass ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots abrufbar unter https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/ladenoeffnungszeiten.html
Az.: 15.0.27-002/004