Jahresinterview über
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StGB NRW-Mitteilung 691/1998 vom 05.12.1998
Künstlersozialabgabesätze 1999
Die Künstlersozialabgabesätze sind für das Jahr 1999 neu festgesetzt worden.
Mit der Künstlersozialabgabe-Verordnung 1999 vom 25. September 1998 (BGBl.IF.3045) hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen die Abgabesätze der Künstlersozialabgabe für das Jahr 1999 wie folgt festgesetzt:
Bereich Wort: 3,8 v. H.
Bereich Bildende Kunst: 3,6 v. H.
Bereich Musik: 1,6 v. H.
Bereich Darstellende Kunst: 1,0 v. H.
Die Abgabesätze konnten gegenüber dem Vorjahr in den Bereichen Wort und Musik gehalten und in den Bereichen Bildende Kunst und Darstellende Kunst deutlich gesenkt werden.
In allen Bereichen kamen Überschüsse aus den Vorjahren zur Anrechnung. Ohne Überschüsse hätten die Abgabesätze für 1999 in den Bereichen Wort 3,9 v. H., Bildende Kunst 6,6 v. H., Musik 2,0 v. H. und Darstellende Kunst 2,8 v. H. betragen. Für Fragen zum Meldeverfahren und zu sonstigen Problemen bei der Feststellung der Künstlersozialabgabe ist Ansprechpartner die:
Künstlersozialkasse
Langeoogstraße 12
26384 Wilhelmshaven
Tel.: 04421-3080
(Quelle: DStGB AKTUELL 4798-13 vom 20. November 1998)
Az.: IV/2 823