Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 689/2014 vom 25.11.2014

Kritik des Bundesrates am Elektromobilitätsgesetz

Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz — EmoG) beraten und eine kritische Stellungnahme beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Einräumung von Nutzervorteilen für die Fahrer von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr vor. Hierzu zählen u. a. die Benutzung von Busspuren oder die Bereitstellung von besonderen Parkplätzen an Ladesäulen bzw. die Vergünstigung von Parkgebühren und eine besondere Kennzeichnung von E-Fahrzeugen. 

Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates „Antriebskonzepte lösen keine verkehrlichen Probleme wie Stau und Parkraumüberlastung. Nur durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen, durch konsequente Förderung effizienter Antriebstechnologien und durch die intelligente Verknüpfung aller Verkehrsträger kann die Nachhaltigkeit des Verkehrssektors signifikant und kostengünstig gestärkt werden.“  

Der Bundesrat weist darauf hin, dass neben der Markteinführung von Elektrofahrzeugen auch ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs erforderlich sei. Darüber hinaus stellt der Bundesrat fest, dass die Zielsetzung, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu machen, in den Gesetzen bisher kaum realisiert wurde. Auch der vorliegende Gesetzentwurf sei nicht in der Lage, in der Breite eine verstärkte Nachfrage von Elektrofahrzeugen auszulösen.  

Der Bundesrat schlägt daher vor, die Elektromobilität bei solchen Fahrzeugen zu fördern, die sehr stark genutzt werden und deshalb einen großen Einfluss auf die Effizienz des Verkehrssektors haben. Hierzu bietet sich der Busbetrieb im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs an. Die Ausstattung eines Busses mit einem Elektromotor führe zu einer Entlastung bei Schadstoffemissionen, für die ansonsten 60-100 Elektro-Pkw gebraucht würden. Darüber hinaus fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei der Förderung von Elektrofahrzeugen verstärkt Fuhrparks von gewerblichen Nutzern zu fördern, da diese sich besonders gut für eine Umstellung auf Elektromobilität eignen würden und die höheren Anschaffungskosten hier über niedrigere Betriebskosten besser kompensiert werden können als im Bereich der Privat-Pkw.  

Die Stellungnahme des Bundesrates ist als Bundesratsdrucksache Nr. 436/14 herunterzuladen von der Internetseite des Deutschen Bundestages unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2014/0436-14B.pdf. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum EmoG ist nicht zustimmungspflichtig.

Az.: III/1 154-50

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