Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 133/2016 vom 02.02.2016

Konsultation zum Vorrang von Erdkabeln

Mit der letzten Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) (vgl. auch Schnellbrief Nr. 13/2016 vom 14.01.2016 für StGB NRW-Mitgliedskommunen) wurde für einzelne Netzausbauvorhaben ein gesetzlicher Erdkabelvorrang eingeführt. Damit ist eine grundlegende Änderung der Netzausbauplanung verbunden. Zur Vorbereitung der weiteren Planung erarbeitet die Bundesnetzagentur ein Positionspapier, das den fachlichen Rahmen für die weitere Planung setzen und zur Beschleunigung des Planungsprozesses beitragen soll. Der DStGB wird sich in den Konsultationsprozess zu dem Diskussionspapier einbringen.

Das NABEG regelt unter anderem die Bundesfachplanung für die Trassenkorridore und das Planfeststellungsverfahren beim Ausbau der Übertragungsnetze. Es wurde zum 31.12.2015 novelliert und sieht nun einen Erdkabelvorrang für bestimmte Netzausbauprojekte vor. Das bisherige Prinzip des Vorrangs der Freileitungen vor Erdkabeln im Gleichstrombereich wird grundsätzlich umgekehrt. Dies gilt im Bereich der Höchstspannungs-Gleichstromtrassen (HGÜ). Anders als beim bisherigen Energieleitungsbau soll die Verlegung der Erdkabel nicht nur bei einzelnen gesetzlich festgelegten Vorhaben im Energieleitungsausbaugesetz und im Bundesbedarfsplangesetz möglich sein, sondern muss künftig vorrangig geprüft werden vor dem Bau von Freileitungen.

Um frühzeitig die rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Anträge auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG, die sich aus dem neu eingeführten gesetzlichen Erdkabelvorrang für die Planungen der Vorhabenträger ergeben, zu formulieren, erarbeitet die Bundesnetzagentur ein Positionspapier. Das Dokument soll einen fachlichen Rahmen für die Planungen setzen und eine Orientierung für die Ausarbeitung der konkreten Anträge bieten. Damit soll es zu einer Beschleunigung des Planungsprozesses beitragen. Die wesentlichen Inhalte des Dokuments werden sein:

  • Bedeutung der „Geradlinigkeit“ nach § 5 Abs. 2 NABEG n. F. für die Ermittlung von Trassenkorridoren
  • Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen technischen Angaben für die Realisierung von Erdkabeln in den Antragsunterlagen
  • Anforderungen an ein der Planung zugrunde zu legendes Zielsystem (Festlegung, Einordnung und Anwendung von Planungszielen)
  • Strukturierung des Untersuchungsraums (insbesondere Aufzeigen von Möglichkeiten, den Untersuchungsraum projektspezifisch unter Berücksichtigung unter anderem des Gebots der Geradlinigkeit einzugrenzen)
  • Grundlegende Anforderungen an die Trassenkorridorfindung, die Analyse und den Vergleich von Trassenkorridoren unter Beachtung des gesetzlichen Erdkabelvorranges
  • Auslegung der Freileitungsausnahmetatbestände nach § 3 Abs. 2 BBPlG n. F. und ihre Bedeutung für den Antrag nach § 6 NABEG
  • Auslegung des Freileitungsverbotes nach § 3 Abs. 4 BBPlG n. F.
  • Forderung gegenüber den ÜNB, eine Abschnittsbildung schon für den Antrag nach § 6 NABEG anzustreben.

Der Entwurf des Positionspapiers soll am 3. März im Rahmen einer Methodenkonferenz in Bonn vorgestellt und diskutiert werden. Das Positionspapier wird bis Ende Februar auf einer Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de veröffentlicht. Gleichzeitig startet eine vierwöchige öffentliche Konsultation. Interessierte Teilnehmer werden gebeten, sich zeitnah über die Website (www.netzausbau.de/methodenkonferenz ) anzumelden. Dort können zeitnah alle Informationen zum Veranstaltungsort und Programm abgerufen werden.

Az.: 28.6.1.3-001/002

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