Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 619/2012 vom 05.11.2012

Kommunalrundschreiben der KfW-Bankengruppe

Die KfW Bankengruppe hat mit Kommunalrundschreiben Nr. 12/2012 über den Start des neuen bundesverbilligten KfW-Programms „IKK - Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 199) ab 01.02.2013 sowie die Änderung der Fördermöglichkeiten im neu bezeichneten Programm „IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung“ (Programm-Nr. 201) zum 01.01.2013 informiert. Der Inhalt des Schreibens ist nachfolgend wiedergegeben:

1. Start des neuen bundesverbilligten KfW-Programms „IKK - Kita-Ausbau“  (Programm-Nr. 199) ab 01.02.2013

Das Förderprogramm „IKK - Kita-Ausbau“ dient der Förderung von Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Tagesbetreuungs- und -pflegeeinrichtungen für Kinder unter drei Jahren. Das Programm ist Teil des 10-Punkte-Plans der Bundesregierung „Kindertagesbetreuung 2013“. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, den ab 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen. Hierfür stehen KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Mio. Euro in den Jahren 2013 - 2015 für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere erforderliche Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist förderfähig.

Das Förderprogramm „IKK - Kita-Ausbau“ steht Kommunen und deren rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben sowie Gemeindeverbänden offen. Die Förderung wird in Form von zinsverbilligten Darlehen zur Investitionsfinanzierung gewährt. Die Kreditlaufzeit beträgt 10, 20 oder 30 Jahre. Die Darlehen werden aus Mitteln des Bundes für die Dauer von maximal 10 Jahren im Zins verbilligt. Der Förderhöchstbetrag ist auf 50.000 Euro pro neu geschaffenem und 12.000 Euro pro gesichertem Betreuungsplatz beschränkt.

Bereits heute können Kommunen und deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände zur Finanzierung geplanter Investitionen in die Kinderbetreuung auf die bestehenden kommunalen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z.B. auf das Programm „IKK - KfW-Investitionskredit Kommune“. Für die anderen oben genannten Träger von Kindertagesstätten wird die KfW zum gleichen Zeitpunkt ein analoges Förderangebot „IKU - Kita-Ausbau“ (Programm-Nr. 200) als Bankdurchleitungsvariante zur Verfügung stellen.

2. Änderung der Fördermöglichkeiten im neu bezeichneten Programm „IKK — Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung“ (Programm-Nr. 201) zum 01.01.2013

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde in diesem Jahr novelliert und bietet seitdem eine Fördermöglichkeit für Wärmespeicher, die überwiegend durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden. Die Kombinationsmöglichkeiten für das mit Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) finanzierte Programm „Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung (Kommunen)“ werden infolgedessen angepasst.

Ab dem 01.01.2013 ist eine Finanzierung von Wärmenetzen und -speichern, die eine Zuschlagsförderung nach § 7a bzw. 7b KWKG erhalten, im o.g. Programm weiterhin möglich, wenn zusätzlich mindestens eine weitere förderfähige Maßnahme aus dem Bereich Wärmeversorgung durchgeführt wird. Dies können Investitionen in förderfähige Anlagen zur Wärmeerzeugung (erdgasbetriebene Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung oder Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme), Wärmenetze oder Wärmespeicher sein. Das Programm-Merkblatt wird einschließlich überwiegend redaktioneller Änderungen angepasst.

Zur Vereinheitlichung der Bezeichnungslogik der KfW-Infrastrukturprogramme wird zum 01.01.2013 außerdem der Programmname in „IKK - Energetische Stadtsanierung - Quartiersversorgung“ geändert. In der künftigen Korrespondenz zu Programm-Nr. 201 wird ab dem 01.01.2013 auch für davor erfolgte Zusagen ausschließlich die neue Programmbezeichnung verwendet.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des KfW-Infocenters. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:

  • Kommunale und soziale Infrastruktur: 030 20 264 5555
  • Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
  • Wohnwirtschaft: 0800 5399002 - kostenfrei
  • Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: 0800 5399003 - kostenfrei
  • Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen:
    - AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996
    - KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung. Im Internet werden die aktuellen Programm-Merkblätter sowie das aktuelle Formular im Archiv des KfW-Beraterforums (beraterforum.kfw.de) und im Downloadcenter (www.kfw.de/merkblaetter bzw. www.kfw.de/formulare) in Kürze veröffentlicht.

Alternativ können die aktuellen Programm-Merkblätter sowie das aktuelle Formular über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden (Servicenummer 0800 5399000 — kostenfrei; E-Mail bestellservice@kfw.de).

Az.: IV/1 912-05

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