Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 186/2021 vom 08.03.2021

Ergebnisse der BBSR-Kommunalbefragung 2018

Im Herbst 2018 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Befragung aller Städte und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern und aller Landkreise zu kommunalen Wohnungsbeständen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Umfrage wurden nun als BBSR-Sonderpublikation veröffentlicht.

Neben allgemeinen Angaben zur Wohnungsmarktsituation, den Eigentumsverhältnissen an kommunalen Mietwohnungen sowie deren Qualitäten wurde der Fokus der Befragung auf Mietengestaltung, Ausweitung kommunaler Wohnungen und Investitionen in kommunale Wohnungsbestände gelegt.

Die Sonderpublikation mit den umfassenden und differenzierten Ergebnissen der BBSR-Kommunalbefragung 2018 kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2021/kommunale-wohnungsbestaende.html

Anmerkung aus kommunaler Sicht

In Deutschland befinden sich rund 2,3 Mio. Wohnungen in kommunaler Hand. Dies entspricht ungefähr 10 % des Mietwohnungsbestandes. Daher kommt den kommunalen Wohnungen eine besondere wohnungspolitische Bedeutung zu. Die Ergebnisse der aktuellen BBSR-Befragung zeigen, dass viele Städte und Gemeinden eine aktive Wohnungsmarktpolitik betreiben und verschiedene strategische Planungs- und wohnungspolitische Instrumente einsetzen.

Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland sind weit verbreitet. Darüber hinaus beeinflussen viele Kommunen und ihre Wohnungsunternehmen den lokalen Mietwohnungsmarkt durch die Mietpreisgestaltung ihrer eigenen Wohnungen. Die kommunalen Wohnungen sind zu einem hohen Anteil gebunden. Dem weiteren Auslaufen von Belegungsbindungen wirken die Kommunen und kommunalen Wohnungsunternehmen entgegen, indem sie einen verhältnismäßig großen Anteil ihres Wohnungsneubaus ebenfalls sozial gebunden errichten. Darüber hinaus ist feststellbar, dass zahlreiche Kommunen in den letzten Jahren ihr wohnungspolitisches Engagement weiter verstärkt und ihren kommunalen Wohnungsbestand ausgeweitet haben. Dieser Weg sollte – wo möglich – fortgesetzt werden.

Az.: 20.4.1.2-001/002 mag

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