Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 148/2021 vom 16.03.2021

Kommission prüft von Deutschland geplante Entschädigung für Stilllegung von Braunkohlekraftwerken

Die Europäische Kommission hat am 02.02.2021 eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen von insgesamt 4,35 Mrd. Euro für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken von RWE und LEAG mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Der schrittweise Ausstieg aus der Braunkohleverstromung trage zum europäischen Grünen Deal bei. Der Ausgleich für den vorzeitigen Ausstieg müsse aber laut Kommission auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Die bisherigen Informationen erlaubten dies bislang nicht. Hinzuweisen ist, dass die Europäische Kommission im November 2020 zu dem Schluss gelangt ist, dass das wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren, das Deutschland für die Entschädigung der Betreiber von Steinkohlekraftwerken und Steinkohle-Kleinanlagen (max. 150 MW) für die vorzeitige Stilllegung eingeführt hatte, die Klimaschutzziele der Europäischen Union fördert und mit den Beihilfevorschriften vereinbar ist. Dies ist insofern relevant, da durch diese Entschädigungsvereinbarung auch kommunale Investitionen Schutz erhalten.

Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert werden. Deutschland hat beschlossen, mit den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken, RWE und LEAG, Vereinbarungen zu schließen, um die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern.

Der Bund hat bei der Kommission Pläne angemeldet, nach denen diesen Betreibern eine Entschädigung in Höhe von 4,35 Mrd. Euro gewährt werden soll, und zwar zum einen für entgangene Gewinne, da die Betreiber den Strom nicht mehr am Markt verkaufen können, und zum anderen für zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen. Von den insgesamt 4,35 Mrd. Euro sind 2,6 Mrd. Euro für die RWE-Anlagen im Rheinland und 1,75 Mrd. Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen.

Untersuchung der Kommission

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Auch hat sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU?Beihilfevorschriften.

In erster Linie geht es um die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen, besonders

  • in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne: Betreiber von Braunkohlekraftwerken erhalten eine Entschädigung für Gewinne, die sie aufgrund der vorzeitigen Stilllegung der Anlagen nicht mehr erzielen können. Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden kann. Sie äußert auch Bedenken hinsichtlich einiger Inputparameter des von Deutschland verwendeten Modells zur Berechnung der entgangenen Gewinne, so u. a. der angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Ferner seien der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt worden.
  • in Bezug auf den Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten: Die Kommission räumt zwar ein, dass Zusatzkosten, die durch die vorzeitige Stilllegung der Braunkohleanlagen entstehen, ebenfalls eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten, hat jedoch Zweifel hinsichtlich der übermittelten Informationen und besonders des für LEAG zugrunde gelegten kontrafaktischen Szenarios.

Im Rahmen der nun eingeleiteten eingehenden Prüfung wird die Kommission untersuchen, ob diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind. Deutschland und Dritte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Allgemeiner Kontext

Im europäischen Grünen Deal wurde anerkannt, dass die weitere Dekarbonisierung des Energiesystems entscheidend ist, um die Klimaziele in den Jahren 2030 und 2050 zu erreichen. 75 Prozent der Treibhausgasemissionen der EU entstehen durch die Erzeugung und den Verbrauch von Energie in allen Wirtschaftszweigen. Daher muss ein Energiesektor entwickelt werden, der sich weitgehend auf erneuerbare Energiequellen stützt; dies muss durch den raschen Ausstieg aus der Kohle und die Dekarbonisierung von Gas ergänzt werden.

Az.: 28.6.1-002/009 we

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search