Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 813/2016 vom 16.11.2016

Klimaschutzabkommen von Paris in Kraft

Am 04.11.2016 ist das Weltklimaabkommen von Paris in Kraft getreten. Kurz vor Beginn der UN-Klimakonferenz in Marrakesch war durch den Beitritt der EU die erforderliche Zustimmungsschwelle von 55 Prozent der unterschreibenden Länder überschritten worden. Auf der Klimakonferenz in Marrakesch sollen nun konkrete Strategien und Maßnahmen abgesprochen werden, durch die das Weltklimaabkommen umgesetzt werden soll.

Durch den Pariser Weltklimavertrag soll der Anstieg der Erderwärmung auf maximal 2 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit - besser noch auf 1,5 Grad - begrenzt werden. Vier Tage nach dem Inkrafttreten hat nun auch Japan am 08.11.2016 das Klimaschutzabkommen von Paris ratifiziert.

Von Seiten der Europäischen Union wird von der UN-Klimakonferenz in Marrakesch erwartet, dass nach dem überraschend schnellen Inkrafttreten des Klimaschutzabkommens von Paris die Dynamik genutzt wird. Ferner sollen die Finanzmittel für Entwicklungsländer zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimaschutzabkommen weiter verbessert werden. Die EU leistet gemeinsam mit ihren Mitgliedsstaaten mit einem Drittel der öffentlichen Mittel den größten Beitrag zur öffentlichen Klimafinanzierung in Entwicklungsländern.

Im Mittelpunkt der UN-Klimakonferenz in Marrakesch wird auch die Stärkung von Klimaschutzmaßnahmen bis 2020 stehen. Zu diesem Zeitpunkt werden viele nationale Klimaschutzpläne anlaufen, die im Vorfeld des Klimaschutzabkommens von Paris erstellt wurden.

Az.: 23.1.7-001 gr

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