Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 485/2010 vom 04.11.2010

Klage gegen die Bettensteuer

Die Satzung über die Erhebung einer Kulturförderabgabe (auch Bettensteuer genannt) der Stadt Köln wird nunmehr verwaltungsgerichtlich überprüft. Ein Kölner Hotelier hat beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die kommunale Aufwandsteuer auf Übernachtungen eingereicht. Dies hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein-Westfalen am 03.11.2010 in Köln mitgeteilt. Der Rat der Stadt Köln hatte im März als erste Gemeinde in NRW beschlossen, die Steuer auf alle Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben zu erheben. Seit Oktober wird die Steuer dann auch tatsächlich erhoben, nachdem die Satzung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt worden ist.

Der Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft des StGB NRW hat sich in seiner Sitzung vom 02.11.2010 ebenfalls mit der Kulturförderabgabe als örtliche Aufwandsteuer befasst. Er hat hierzu folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Landesregierung sich zum Erhalt der kleinen Kommunalsteuern bekennt und das Steuerfindungsrecht der Kommunen im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis respektiert.

2. Im Hinblick auf nicht abschließend geklärte Rechtsfragen bei der Einführung einer so genannten Bettensteuer und das bislang noch geringe Interesse in der Mitgliedschaft wird die Entscheidung über die Schaffung einer Mustersatzung zunächst zurückgestellt.

Angesichts der verbleibenden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Steuer nach dem Kölner Vorbild, der noch fehlenden Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung und des zur Zeit noch sehr geringen Interesses der Mitgliedskommunen des StGB NRW hatte die Geschäftsstelle vorgeschlagen, die Entscheidung über die Schaffung einer Mustersatzung zurückzustellen. Im Hinblick auf die jetzt anhängige Klage ist damit zu rechnen, dass es in einigen Monaten eine erste Gerichtsentscheidung zur konkreten Ausgestaltung der Kölner "Kulturförderabgabe" geben wird. Diese sollte zunächst abgewartet werden, um dann ggf. ein rechtssicheres Satzungsmuster zu schaffen.

Az.: IV/1 933-03

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