Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 815/2016 vom 08.11.2016

Klage gegen Deutschland wegen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie

Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Damit erhöht sie erneut den Druck auf die Bundesregierung, im Zuge der Reform der Düngegesetzgebung den Grundwasserschutz zu erhöhen.

Die EU-Kommission begründet ihren Schritt damit, dass Deutschland trotz der wachsenden Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen habe, um diese Verunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten.

Die EU-Kommission moniert, dass Deutschland keine zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkten Aktionen getroffen hat, obwohl spätestens mit der Übermittlung des fünften Nitratberichts Deutschlands 2008-2011 am 4. Juli 2012 deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms zur Verwirklichung der Ziele der Richtlinie nicht ausreichen.

Außerdem verletzt Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission die Nitratrichtlinie, indem sie das deutsche Aktionsprogramm nicht fortgeschrieben hat, obwohl dies angesichts der im oben genannten Bericht aufgezeigten Lage erforderlich gewesen wäre. Dabei hätte Deutschland jedenfalls die Maßnahmen treffen müssen, die den inhaltlichen Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Bei der derzeitig geltenden Düngeverordnung ist dies aus Sicht der EU-Kommission aus verschiedenen Gründen nicht der Fall. Neu ist, dass die EU-Kommission Deutschland vorwirft, dass es an einer fundierten wissenschaftlichen Begründung in der Düngeverordnung fehlt.

Hintergrund

In bestimmten Regionen werden viele Felder mit Gülle überdüngt. Dies führt zu hohen Nitratkonzentrationen im Grund- und auch im Oberflächenwasser. Schon lange wird deshalb um eine Novelle des Düngerechts gerungen, um aktiv gegenzusteuern und die Konzentration zurückzufahren. Bereits seit November 2014 wird die EU-Kommission mit der Novellierung des Düngerechts vertröstet. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung immer wieder Anmerkungen zur Düngeverordnung geschickt.

Bereits Ende April 2016 hatte die EU-Kommission verkündet, im Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, Klage gegen Deutschland zu erheben.  Hierüber war mit Mitteilung 403/2016 vom 03.05.2016 berichtet worden.

Die förmliche Einreichung der Klageschrift ist nun der letzte Schritt. Die Bundesregierung hat diese am 31. Oktober 2016 vom EuGH förmlich zugestellt bekommen. Die Bundesregierung hat nun die Gelegenheit, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung der Klage, eine Klagebeantwortung beim Europäischen Gerichtshof einzureichen.

Kommunale Position

Die EU-Kommission hat mit der nunmehr vorgelegten Klageschrift den Druck zur Lösung des Nitratproblems in Deutschland weiter erhöht. Aus kommunaler Sicht muss dringend eine sachgerechte Lösung zur Reduzierung der steigenden Nitratbelastungen in den Gewässern gefunden werden. Die Novelle der Düngeverordnung ist entsprechend anzupassen. Sie muss für kommunale Wasserversorger die Grundlage schaffen, weiterhin die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem und bezahlbarem Trinkwasser sicherzustellen.  

Dazu muss die Bundesregierung möglichst rasch vollziehbare Vorgaben in der Düngeverordnung machen, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, die Anwendung von Düngemitteln wirkungsvoll zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung auch zu sanktionieren. Hierzu muss dass Bundeslandwirtschaftsministerium (BMVEL) die Änderung der Düngemittel-Verordnung voranbringen, den vorliegenden Hausentwurf mit den anderen Ressorts abstimmen und die Kritikpunkte der EU-Kommission berücksichtigen.

Letztlich muss es um eine Anpassung der Bestimmungen dahingehend gehen, dass im Ergebnis nicht allein die kommunalen Wasserversorger und damit die Bürger die Kosten zur Reduzierung der Nitratbelastungen tragen, sondern auch die Landwirtschaft als maßgeblicher Verursacher der Nitratbelastungen der Gewässer mitherangezogen wird.

Az.: 24.0.15-001/004 gr

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