Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 498/2010 vom 09.11.2010

Kitas mit Schwerpunkt Sprache und Integration

Die Bundesregierung stellt bis zum Jahr 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Kindertageseinrichtungen bei der Sprachförderung zu unterstützen. Die Offensive „Frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konzentriert sich dabei auf Kindertageseinrichtungen, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden.

Je beteiligter Einrichtung wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes Fachpersonal in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Damit soll eine zusätzliche Halbtagsstelle zur Sprachförderung in den Kitas geschaffen werden. Die ersten rd. 3.000 Kitas sollen im März/April 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Um die Teilnahme können sich Einrichtungen bewerben, die typischerweise von einer hohen Zahl von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden. Aus Verbandsansicht ist die Offensive „Frühe Chancen“ ein durchaus richtiger Schritt, den besonderen Sprachförderbedarf in Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Auf der anderen Seite handelt es sich wieder einmal um ein zeitlich begrenztes Förderprogramm, so dass sich 2014 die Frage der Weiterführung stellt. 

Nähere Informationen sind unter www.fruehe-chancen.de abrufbar. Unter allen Kitas, die an der Interessenbekundung (Link des BMFSFG) teilnehmen und die grundsätzlichen Voraussetzungen mitbringen, findet eine Auswahl statt. Der Bund entscheidet dabei auf der Grundlage einer Förderempfehlung (Prioritätenliste) des betroffenen Bundeslands.

Der Bund hat mit den Ländern verabredet, dass Kriterien einer positiven Förderempfehlung zum Beispiel der Anteil von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf oder von Kindern unter drei Jahren sein können. Auch eine angemessene regionale Verteilung, die Beteiligung der verschiedenen Trägergruppen, erweiterte, über die eigene Einrichtung oder über die unmittelbare pädagogische Arbeit hinausgehende Wirkungen der Einrichtung sowie der Zeitpunkt der Interessenbekundung können berücksichtigt werden. In spezifischen Fällen kann die gleichzeitige Teilnahme an ähnlich gelagerten Förderprogrammen des Bundeslandes ein Ausschlussgrund sein.

Nur wer rechtzeitig — bis spätestens 15. Dezember 2010 — eine Interessenbekundung abgibt und die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann an der ersten Förderwelle teilnehmen. Die registrierten Einrichtungen werden anschließend gemeinsam von Bund und Ländern geprüft. Sie erhalten im Januar 2011 eine Nachricht von der Regiestelle der Offensive und werden gegebenenfalls zur Antragstellung aufgefordert. Im Antrag sind alle Teilnahmevoraussetzungen zu belegen und durch das Jugendamt zu bestätigen. Die Antragstellung muss dann bis spätestens 28. Februar 2011 erfolgen, um einen Start der Förderung frühestens ab dem 1. März 2011 zu ermöglichen.

Für weitere Fragen steht die Regiestelle Schwerpunkt-Kitas (E-Mail: kontakt@schwerpunkt-kitas.de) zur Verfügung.

Az.: III 711

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search