Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 802/1999 vom 20.11.1999

Kindergelderhöhung für Sozialhilfeempfänger

Die Absicht der Koalitionsfraktionen, die Kindergelderhöhung von monatlich 20,00 DM bei einem und 40,00 DM bei mehreren Kindern von der Anrechnung auf die Sozialhilfe auszunehmen, stößt auf den Widerstand des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Pläne würden nach Auffassung des DStGB die Sozialhilfeausgaben der Kommunen um mindestens 200 Millionen DM belasten. Der DStGB unterstützt Bemühungen, die Leistungen für Familien zu verbessern. Ziel muß es allerdings sein, Familien von der Sozialhilfe unabhängig zu machen und sie nicht zusätzlich in die Sozialhilfe zu treiben.

Bereits heute sind mehr als 1 Millionen Kinder auf die Sozialhilfe angewiesen. Viele Familien sind dabei nur deswegen in der Sozialhilfe, weil ihr Einkommen gering und der Familienleistungsausgleich unzureichend ist. Die jetzt geplanten Maßnahmen bedeuten aber durch Erhöhung der Einkommensschwellen, daß noch mehr Familien in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe geraten.

Als Irreführung weist der DStGB Aussagen zurück, daß die Städte und Gemeinden die Mehrbelastungen in der Sozialhilfe im Rahmen des Familienförderungsgesetzes vom Bund "zurück erhielten". Zum einen habe das Bundesfinanzministerium darauf verwiesen, daß die Kommune durch das erhöhte Kindergeld bei der Sozialhilfe nicht belastet, sondern entlastet würde, zum anderen werden die Kommunen an der Finanzierung der Maßnahmen zur Förderung von Familien über ihren Anteil an der Einkommenssteuer in Höhe von ca. 6 Mrd. DM beteiligt.

Az.: III 737

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