Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 38/2017 vom 09.01.2017

KfW und Fratzscher-Kommission zur kommunalen Investitionstätigkeit

Am 22. Dezember 2016 hat die volkswirtschaftliche Forschungsabteilung der KfW das Papier „Erst mehr Geld und jetzt mehr Personal — was benötigen Kommunen für Investitionen?“ veröffentlicht. Das Papier setzt sich mit der Frage auseinander, weshalb angesichts des massiven Investitionsrückstandes und trotz der guten finanziellen Rahmenbedingungen kein deutlicher Investitionsimpuls auf kommunaler Ebene zu verspüren ist. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auf fehlendes Personal verwiesen.

Diese pauschale Forderung nach mehr Personal ist, wie das Papier zeigt, allerdings nicht zielführend. Betrachtet man das Verhältnis der investiven Ausgaben für Baumaßnahmen und der Stellenausstattung im Bereich Bauen und Wohnen, so verfügen zwar die Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg über eine hohe Personalausstattung bei zugleich hohen Investitionsausgaben, doch ist dieser Zusammenhang bei den anderen Ländern nicht zu erkennen. So setzen zum Beispiel die Kommunen in Sachsen bei der im Ländervergleich geringsten Personalausstattung trotzdem die vierthöchsten Investitionsvolumina je Einwohner um.

Die Investitionsausgaben sind damit höher als in hessischen Kommunen und das, obwohl der Personalbestand im Bereich Bauen und Wohnen dort relativ gesehen mehr als doppelt so hoch ist. Gesehen werden muss auch, dass eine Erhöhung des Personalbestandes dauerhaft zu höheren Kosten führt, sodass zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts dann eventuell gar Investitionen zurückgefahren werden müssten. Und das, obwohl die zusätzlichen Kapazitäten unter Umständen nur vorübergehend benötigt werden.

Die Autoren des Papiers plädieren daher dafür zu prüfen, wie die Effektivität bei Planung und Umsetzung von Investitionen kurzfristig gesteigert und langfristig gesichert werden kann. Eine Verschlankung der Verwaltungsabläufe, zum Beispiel durch die Digitalisierung, wird hier als unabdingbar gesehen. Unter anderem auch vor dem Hintergrund weiter steigender Anforderungen an das Personal im Baubereich werden vor allem kleinere Kommunen auf Expertise von außen angewiesen sein. Die Autoren verweisen hier auf eine Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und die neustrukturierte „PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH“.

Im Zusammenhang zur Investitionsthematik sei an dieser Stelle auch auf die Stellungnahme der Fratzscher-Kommission zur Stärkung von Investitionen in Deutschland vom 12. Dezember 2016 hingewiesen. Zur Steigerung der Investitionstätigkeit schlägt die Kommission einen Fünf-Punkte-Plan vor. Am Anfang stehe dabei die Beseitigung von Kapazitäts- und Kompetenzengpässen bei Bund, Ländern und Kommunen. Weiter sind die Kommunen, vor allem die finanzschwachen, finanziell besser auszustatten, wobei die Mittel auch regional besser verteilt werden müssen (Nord-Süd-Gefälle).

Als drittes gilt es, Investitionen nachhaltig über eine langfristige Investitionsstrategie des Staates abzusichern. Überschüsse des Staatshaushaltes sollten künftig primär für Investitionen genutzt werden. Denkbar sei hier der Aufbau einer „Investitionsrücklage“. In den Folgejahren könnte diese dann für längerfristige Investitionen (z. B. in die digitale Infrastruktur) eingesetzt werden. Die digitale Infrastruktur ist auch Zielrichtung der vierten Forderung der Expertenkommission. Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur müsse dabei ein möglichst hoher Erschließungsgrad mit neuer leistungsfähiger Technologie bei gleichzeitig hohem Netzanbieterwettbewerb das Ziel sein.

Hierfür sind entsprechende Mittel bereitzustellen, wobei aber durchaus eine stärkere Kofinanzierung durch private Investoren anzustreben sei. Ferner empfiehlt die Kommission Bund, Ländern und Kommunen, ausreichende Mittel zur Schaffung von einheitlichen eGovernment-Angeboten, insbesondere für Unternehmen, bereitzustellen. Punkt fünf des Plans sieht höhere soziale Investitionen vor. Ursächlich für die neue Empfehlung ist die Migration von mehr als einer Million Schutzbedürftiger. Die Integration von Geflüchteten gelingt letztlich nur über die schulische und berufliche Ausbildung und somit über die Integration in den Arbeitsmarkt.

Abschließend sei noch eine Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in den Ländern erwähnt. Mit Stand 30. Juni 2016 waren bereits 6.196 Vorhaben geplant, womit bereits rund 1,8 Mrd. Euro gebunden waren. 2.209 Vorhaben sind der energetischen Sanierung sonstiger Infrastrukturmaßnahmen zuzuordnen, 1.542 entfallen auf die energetische Sanierung der Schulinfrastruktur. Mit Stand 24. November 2016 wurden 83,4 Mio. Euro abgerufen.

Auf den folgenden Internetseiten sind die genannten Unterlagen abrufbar: KfW-Papier: www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-Nr.-151-Dezember-2016-Personal-in-Kommunen.pdf , Stellungnahme Fratzscher-Kommission:
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/stellungnahme-expertenkommission-staerkung-von-investitionen-in-deutschland,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf .

Az.: 41.0.1 mu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search