Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 514/2011 vom 25.11.2011

KfW-Investitionskredit Kommunen geändert

Die KfW hat Änderungen beim KfW-Investitionskredit Kommunen (Programm-Nr. 208) ab 01.01.2012 sowie die Einstellung des KfW-Investitionskredit Kommunen — flexibel (Programm-Nr. 209) zum 30.12.2011 beschlossen.

1. Änderungen im KfW-Investitionskredit Kommunen (Programm-Nr. 208) ab 01.01.2012

Im Interesse einer Harmonisierung des Finanzierungsangebots in der kommunalen Infrastrukturfinanzierung hat die KfW beschlossen, ab 01.01.2012 die Zahl der angebotenen Zinsbindungs-Varianten im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen zu reduzieren. Es werden weiterhin Kreditlaufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren angeboten. Die Zinsbindungsdauer wird dabei künftig jedoch einheitlich 10 Jahre betragen. Eine 20-jährige Zinsbindung wird ab 01.01.2012 nicht mehr angeboten.

Als Übergangsregelung besteht bei Anträgen, die inklusive aller entscheidungsrelevanten Unterlagen bis zum 30.12.2011 bei der KfW vorliegen, die Möglichkeit, bei Mittelabrufen weiterhin eine 20-jährige Zinsbindung zu wählen.

Zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Allokation der Förderung auf alle Kommunen wird die KfW bei Kreditzusagen ab 01.01.2012 in diesem Programm einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. Euro je Antragsteller einführen. Der Höchstbetrag bezieht sich ausschließlich auf Kreditzusagen im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen. Bestehende Kreditzusagen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.

2. Einstellung des KfW-Investitionskredit Kommunen — flexibel (Programm-Nr. 209) zum 30.12.2011

Im Zuge der Konzentration des Förderangebots wird die KfW zum Ende dieses Jahres das Programm KfW-Investitionskredit Kommunen — flexibel einstellen. Investitionen von Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur werden künftig einheitlich im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen finanziert. Zusagen im Programm KfW-Investitionskredit Kommunen — flexibel sind noch möglich, sofern bis 30.12.2011 alle für das Zustandekommen des Kreditvertrages relevanten Unterlagen bei der KfW vorliegen.

Ihre Fragen zum Produkt- und Serviceangebot der KfW Bankengruppe beantworten Ihnen gerne die BeraterInnen des Infocenters der KfW. Diese erreichen Sie montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter folgenden Rufnummern:

  • Kommunale und soziale Infrastruktur: 030 20 264 5555
  • Unternehmensfinanzierung: 0800 5399001 - kostenfrei
  • Wohnwirtschaft: 0800 5399002 - kostenfrei
  • Bildungsfinanzierung - Neugeschäft KfW-Studienkredit: 0800 5399003 — kostenfrei
    Bildungsfinanzierung - Beratung zu bestehenden Darlehen:
    AFBG- und BAföG-Bankdarlehen: 069 7431 9996
    KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen: 069 7431 9997

Die aktuelle Zinskonditionenübersicht steht Ihnen im Internet (www.kfw.de/konditionen) oder über Fax-Abruf unter der Nummer 069 7431 4214 zur Verfügung. Im Internet wird das aktuelle Programm-Merkblatt in Kürze im Archiv des KfW-Beraterforums (www.beraterforum.kfw.de) und im Downloadcenter (www.kfw.de/merkblaetter) veröffentlicht.

Alternativ können Sie das aktuelle Programm-Merkblatt über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen: Servicenummer 0800 5399000 - kostenfrei; E-Mail bestellservice@kfw.de, KfW-Bestellnummer 600 000 0070, Programm-Merkblatt „KfW-Investitionskredit Kommunen“ Stand 01/2012.

Des Weiteren empfiehlt die KfW das RSS-Feed-Abonnement. Mit dem Abonnement erhalten Sie automatisch Informationen zu neu eingestellten oder geänderten Dokumenten im KfW Beraterforum. Diesen Service können Sie als registrierter Benutzer des KfW-Beraterforums unter beraterforum.kfw.de/RSS abonnieren.

Az.: IV/1 912-05

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