Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 662/2014 vom 25.11.2014

KfW-Fördermittel für Stadtbeleuchtung und Energieversorgung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilt mit, dass die Förderprodukte „IKK — Energetische Stadtsanierung — Stadtbeleuchtung“ (Produkt-Nr. 215) und „IKK — Kommunale Energieversorgung“ (für Verteilnetze, Lastmanagementsysteme und Stromspeicher, Produkt-Nr. 203) noch bis zum Jahresende 2014 angeboten werden.

Alle bis zum 31.12.2014 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zugesagt, sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen. Auch Investitionskredite für das Haushaltsjahr 2015 können bis Jahresende beantragt werden. Dabei ist der Eingang des unterschriebenen Antragsformulars zur Fristwahrung ausreichend. Ergänzende Unterlagen können bis zum Abruf der Mittel nachgereicht werden. Die Abruffrist beträgt weiterhin 12 Monate ab Erteilung der Zusage.

Detailinfos zu den betreffenden Programmen finden sich im Internet unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Energetische-Stadtsanierung/Finanzierungsangebote/Energieeffiziente-Stadtbeleuchtung-Kommunen-(215)/ (Stadtbeleuchtung) bzw. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Energieversorgung/Finanzierungsangebote/kommunale-Energieversorgung-Kommunen-(203)/ (Kommunale Energieversorgung).

Investitionen in die öffentliche Stadtbeleuchtung oder die kommunale Energieversorgung sind neben allen anderen Investitionen in die kommunalen und soziale Infrastruktur auch künftig aus dem Basisprogramm „IKK — Investitionskredit Kommunen“ (Produkt-Nr. 208) zinsgünstig finanzierbar. Tagesaktuell steht dieses Programm bei einer Laufzeit und Zinsbindung von zehn Jahren für 0,50% p.a. effektiv zur Verfügung (Stand 20.11.2014). Längere Laufzeiten bis 30 Jahre sind möglich.

Detailinfos zu diesem Programm finden sich im Internet unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%c3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Finanzierungsangebote/Investitionskredit-Kommunen-(208) . Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der KfW Kommunalfinanzierung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 539 9008 oder per E-Mail an kommune@kfw.de zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

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