Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 14/2008 vom 27.11.2007

Keine Neuregelung der Pendlerpauschale infolge BFH-Urteils

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, die Pendlerpauschale nicht vorzeitig neu zu regeln, sondern erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im kommenden Jahr abzuwarten.

Im September ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes ergangen, in dem dieses „ernstliche Zweifel“ äußert, ob die Beschränkung der Entfernungspauschale auf Fernpendler verfassungsgemäß ist.

In der Folge wurden Stimmen aus SPD und Union laut, die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer zu gewähren, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2008 abzuwarten. Die Pendlerpauschale solle nicht Gegenstand des Wahlkampfes werden, hieß es. Nun beabsichtigt die Bundesregierung offenbar doch, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten und danach erst über die Pendlerpauschale zu entscheiden.

Bis dahin werden alle Steuerbescheide für das Jahr 2007 – als die Neuregelung in Kraft trat – in diesem Punkt mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Steuerpflichtige, die sich einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten, damit der Arbeitgeber von vornherein nur einen geminderten Steuerbetrag abführt, müssen dies beim Finanzamt beantragen. Würde das Verfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale billigen, müssten die Steuerpflichtigen diese Beträge zurückzahlen.

Die öffentlichen Haushalte sollten durch die Kürzung der „Pendlerpauschale“ um jährlich etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet werden; davon entfallen auf den Gemeindenanteil an der Einkommensteuer jährlich 360 Millionen Euro.

Az.: IV/1 921-00

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