Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 23/2019 vom 18.12.2018

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen. Dazu sollen verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt werden.

Problematisch ist aus kommunaler Sicht, dass im Rahmen des Gesetzentwurfs den Übertragungsnetzbetreibern der vollständige Zugriff auf die in den Stromverteilnetzen angeschlossenen Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewährt werden soll. Damit werden die Möglichkeiten der Verteilnetzbetreiber geschwächt, örtlich angepasste Lösungen zu entwickeln.

Der Gesetzentwurf sieht zahlreiche planungsrechtliche Erleichterungen vor. Beispielsweise für den Fall, dass eine bereits bestehende Stromleitung durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll. Für diese Fälle wird der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt, weil sie als überflüssig eingeordnet wird. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.

Die Stromnetze sollen mit dem Gesetzentwurf darüber hinaus auf die künftigen Entwicklungen der Energiewende angepasst werden: Die Netzbetreiber werden in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können beispielsweise Leitungen durch die Rohre gezogen werden, um die Umwelt zu schonen und Anwohner zu entlasten.

Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. Deswegen wird durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Dies dient der Akzeptanzschaffung und der weiteren Beschleunigung des Netzausbaus. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.

Die zahlreichen planungsrechtlichen Erleichterungen sowie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für Entschädigungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus sollte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Einbeziehung der lokalen Akteure gestärkt werden. Dies hat sich in der Vergangenheit als ein Mittel bewährt, das die Planung beschleunigen kann. Zur Verfahrensbeschleunigung sollte darüber hinaus ein gesonderter Rechtsweg für Großprojekte geschaffen werden.

Problematisch sind die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen, wonach den Übertragungsnetzbetreibern der vollständige Zugriff auf die in den Stromverteilnetzen angeschlossenen Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gewährt werden soll. Diese Regelungen waren zunächst von den Regierungsfraktionen aus dem Energiesammelgesetz herausgelöst worden, weil noch Klärungsbedarf bestand, waren jedoch Bestandteil des aktuellen Kabinettsbeschlusses.

Dies ist kritisch zu sehen, denn es engt den Spielraum der Verteilnetzbetreiber ein, in ihrem Versorgungsgebiet Stromerzeugung und -verbrauch optimal aufeinander abzustimmen. Das kann Konsequenzen für die Volkswirtschaft sowie für die Netzstabilität haben. Der Netzbetreiber vor Ort hat umfassende Anlagenkenntnis. Er weiß beispielsweise, ob Anlagen gerade gewartet werden oder wie lokale Verbräuche sind.

Diese Kenntnis ist für einen sicheren und kosteneffizienten Netzbetrieb entscheidend. Durch die Nutzung des Redispatch-Potenzials auf Verteilnetzebene ließen sich nach einem aktuellen Gutachten von frontier economics ab 2023 rund 150 Millionen Euro jährlich einsparen. Damit sinkt beispielsweise die Möglichkeit, künftig den steigenden Anteil des erneuerbaren Stroms in größeren Regionen bereits vor Ort zu verteilen oder dezentral, beispielsweise in Wärmenetzen, zu speichern.

Az.: 28.6.12-001/006 we

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