Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 449/2018 vom 08.08.2018

Bundeskabinett für Förderung von Elektro-Dienstwagen

Das Bundeskabinett hat am 1.8.2018 beschlossen, dass die private Nutzung von Elektro- und Hybriddienstwagen besonders gefördert werden soll. Ziel der Steuererleichterungen ist, die Nachfrage nach Elektroautos zu stimulieren und den Gebrauchtwagenmarkt für diese E- und Hybrid-Fahrzeuge weiter zu öffnen.

Ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, muss monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Daher galt die bisherige Regelung aufgrund der hohen Anschaffungspreise für Elektrofahrzeuge als finanziell unattraktiv. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge soll es künftig einen halbierten Satz von 0,5 Prozent geben. Die Neuregelung soll erstmal befristet für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden, gelten. Die Bundesregierung geht von Steuermindereinnahmen von 1,96 Mrd. Euro für Bund und Länder aus.  

Die Regelung ist im „Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ enthalten, welches in einer der kommenden Sitzungswochen im Bundestag beraten wird. Da es sich um die Umsetzung einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahme handelt, ist von der Zustimmung des Bundestages auszugehen. Das Gesetz steht ferner unter dem Zustimmungsvorbehalt des Bundesrates.

Az.: 33.1.5.2-001/003

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