Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 593/1997 vom 05.12.1997

Integraler Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen

Im Zusammenhang mit der öffentlichen Bekanntmachung des Integralen Taktfahrplanes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hingewiesen, daß mit dem Fahrplanwechsel 1998/1999 der ITF-NW den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Grundlage stellen wird. Ein integraler Taktfahrplan unterscheidet sich vom traditionellen Taktfahrplan dadurch, daß nicht nur die Linien, sondern auch alle Anschlüsse vertaktet sind. Vorteile für die Fahrgäste sind verkürzte Gesamtreisezeiten, insbesondere bei Reisen mit Umsteigen, und gleiche Anschlüsse bzw. gleiche Wartezeiten auf der Hin- und der Rückfahrt. Als Vorteile für den Betreiber sind Rationalisierungsgewinne bei Fahrzeugen und Personal sowie weniger Überholvorgänge auf Hauptstrecken zu nennen.

Das ITF-Konzept ist gemeinsam von Deutscher Bahn AG, den neuen Nahverkehrszweckverbänden Nordrhein-Westfalens und dem Ministerium erarbeitet worden. Die Bahnleistung in Nordrhein-Westfalen wird mit dem ITF ab dem nächsten Sommerfahrplan um 8 % gegenüber dem Fahrplan 1996/97 erhöht werden. Damit steigt die Fahrleistung der Bahn von bisher rd. 74 Mio. auf 81 Mio. Zugkilometer. Für die Mehrleistung der Bahn von 6,8 Zugkilometern müssen die Zweckverbände als Besteller des Nahverkehrs keine Mehrzahlung leisten, die Finanzierung wurde vielmehr vertraglich zwischen Land und Deutscher Bahn AG gesichert. Das Land stellt der Bahn für den Kauf von über 200 neuen Fahrzeugen in den kommenden fünf Jahren insgesamt 450 Mio. DM zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zum integralen Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen enthält die gleichnamige Broschüre des Arbeitskreises für die Koordination der Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs, die vom Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr veröffentlicht wurde und über das Referat Öffentlichkeitsarbeit des MWMTV, Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf, bei Interesse angefordert werden kann.

Az.: III 741 - 51

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