Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 449/2020 vom 26.06.2020

Innovative Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel gesucht

Mit dem Programm „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ will das Bundesumweltministerium (BMU) die Anpassungskompetenz in Deutschland stärken. Gesucht werden Vorhaben mit innovativen Ideen für die Anpassung an klimatische Veränderungen in Deutschland, wie zum Beispiel Hitze oder Starkregen. Die Vorhaben sollen außerdem möglichst viele gesellschaftliche Bereiche einbinden und regionale Kooperationen vertiefen. Mit einer Förderung von bis zu 300.000 Euro unterstützt das Programm Kommunen, Unternehmen oder auch Bildungseinrichtungen und Verbände.

Die heißen, trockenen Sommer der letzten beiden Jahre 2018 und 2019 sowie die Starkregenereignisse von 2016 und 2017 haben den Klimawandel und seine Folgen stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Schon heute verursacht der Klimawandel millionenschwere Schäden in Deutschland: Im Jahr 2018 erfasste die Versicherungswirtschaft 2,6 Milliarden Euro an versicherten Schäden an Häusern, Gewerbe- und Industriebetrieben durch Stürme, Hagel und Starkregen. Bund und Länder zahlten im gleichen Jahr Dürrehilfen in Höhe von 340 Millionen Euro.

Kommunale Leuchtturmprojekte, die regionale Zusammenarbeit aufbauen, werden mit bis zu 300.000 Euro gefördert. Das Förderprogramm setzt auf Ergebnisse mit hoher Übertragbarkeit auf ähnlich betroffene Regionen und Akteure.

Mit der Umsetzung des Förderprogramms hat das BMU die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beauftragt. Projektskizzen können vom 1. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020 bei der ZUG über easy-Online eingereicht werden (siehe ZUG-Website). Bei vielversprechenden Skizzen folgt in der zweiten Phase des Auswahlverfahrens die Vorlage eines formellen Förderantrags.

Das Förderprogramm ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS). Mit der DAS sollen Auswirkungen des Klimawandels in den Planungs- und Entscheidungsprozessen öffentlicher und gesellschaftlicher Akteure stärker berücksichtigt werden – insbesondere auf kommunaler und lokaler Ebene. Vergangene Förderrunden unterstützten beispielsweise Projekte zu Hochwassernetzen und zum Starkregenrisikomanagement, zur Abmilderung urbaner Hitze-Hotspots, zu strategischer Freiraumentwicklung in Städten oder zu Kooperationen in Weinbau-Landschaften. Ebenso wurden Bildungsmodule in der Landwirtschaft, im Katastrophen- oder im Gesundheitsschutz gefördert.

Weitere Informationen zum Förderprogrammfinden sich unter www.z-u-g.org.

 

Az.: 21.1.9-003/003 gr

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