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StGB NRW-Mitteilung 24/2017 vom 12.12.2016

Innenministerkonferenz zu Sicherheit und Verbrechensbekämpfung

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich im Rahmen ihrer Herbstsitzung 2016 auf zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Einbruchs- und Cyberkriminalität, eines besseren länderübergreifenden Datenaustauschs und einer schnelleren Rückführung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern geeinigt. Die Strafen für Wohnungseinbrüche sollen verschärft, eine gemeinsame Datenbank zur Ermittlung und Verfolgung der Täter eingeführt sowie Flüchtlinge ohne Anspruch auf Schutz in schneller in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.

Die Maßnahmen sind aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Neben einer Strafschärfung sollte jedoch insbesondere die Aufklärung von Wohnungseinbruchstaten verbessert werden. Deshalb ist es richtig, dass auch die Verfolgung der Täter mittels Ortung ihrer Handydaten und die länderübergreifende Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden erfolgen sollen. Rechtliche Hürden, unter anderem aus Gründen des Datenschutzes, müssen hierfür abgebaut werden. Bund und Länder sind gefordert, die Beschlüsse zügig in die Tat umzusetzen. Im Einzelnen haben sich die Innenminister von Bund und Ländern im Rahmen ihrer zweitägigen Sitzung auf folgende Beschlüsse geeinigt: 

  • Wohnungseinbruch: Für Einbrecher soll es schärfere Strafen geben. Der minderschwere Fall des Wohnungseinbruchs soll abgeschafft werden. Bei Einbrüchen soll die nachträgliche Ortung von Handydaten rechtlich möglich werden. Umstritten bleibt weiterhin, ob die Mindeststrafe auf ein Jahr oder sechs Monate festgelegt werden soll.  
  • Polizei-Datenbank: Die Polizei in Deutschland wird erstmals eine gemeinsame Datenbank bekommen, um Straftaten über Ländergrenzen hinweg besser bekämpfen zu können. Bislang gebe es bundesweit 19 verschiedene Systeme zur Datenerfassung. Die Datenbank soll über die nächsten Jahre entstehen. An die Plattform sollen auch Bundeskriminalamt und Zoll angeschlossen werden. 
  • Rückführung: Flüchtlinge ohne Anspruch auf Schutz in Deutschland sollen künftig schneller wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Dies soll sowohl für den Bereich der freiwilligen Rückführung als auch der Abschiebungen gelten. Offen blieb jedoch, wie die bis Jahresende 2017 erwarteten rund 500.000 Ausreisepflichtigen zurückgeführt werden können. Weil vor allem kleinere Länder mit der Aufgabe überfordert seien, plant das Bundesinnenministerium eine zentrale Einrichtung zu schaffen, die Rückführungen koordinieren soll. Zudem halte der Bund im kommenden Jahr 40 Millionen Euro bereit, um abgelehnten Asylbewerbern Anreize für eine freiwillige Ausreise zu bieten. 

Die Veröffentlichung der einzelnen Beschlüsse der Innenministerkonferenz steht derzeit noch aus. Die vorgesehenen Maßnahmen entsprechen jedoch wesentlichen Forderungen des DStGB zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Alle aus kommunaler Sicht erforderlichen Maßnahmen im Überblick sind in dem Positionspapier des DStGB „Innere Sicherheit stärken — Radikalisierung nachhaltig bekämpfen“ und im Schwerpunktbereich „Sicherheit und Kommunen“ (www.dstgb.de) abrufbar (Quelle: DStGB Aktuell 4816 vom 02.12.2016)

Az.: 15.0.1

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