Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 242/2021 vom 15.04.2021

Informationen zum Radverkehrsprogramm Stadt und Land

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat in den vergangenen Wochen gemeinsam mit den zuständigen Landesministerien landesspezifische Informationsveranstaltungen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ durchgeführt, um allen Adressaten der Finanzhilfen, also vor allem auch den Gemeinden und Gemeindeverbänden, das Programm vorzustellen und ihre Fragen zu beantworten. Falls Kommunen an der für Ihr Land vorgesehenen Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, hat das BAG die wichtigsten Informationen samt den Präsentationen sowie weiterführende Inhalte zu den Fördervoraussetzungen, dem Förderverfahren etc. auf der Homepage des BAG zur Verfügung gestellt.

Der Bund stellt den Ländern bis zum Ablauf des Jahres 2023 Finanzhilfen in Höhe von bis zu 657 Mio. Euro für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung. Der Bund unterstützt damit die Länder und vor allem Gemeinden bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Ein solches trägt zu einer nachhaltigen und umweltschonenden Mobilität bei, aggregiert Quelle-Ziel-Verkehre, vermeidet Staus und erhöht damit auf vielfältige Weise die Lebensqualität. Ziel ist es weiter, dabei sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen das Fahrradfahren sicherer und attraktiver und sicherer für die Radfahrenden zu gestalten und einen Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen.

Die Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm „Stadt und Land“ zwischen Bund und Ländern ist seit dem 22. Dezember 2020 in Kraft. Seitdem ist das Finanzhilfeprogramm gestartet und die Kommunen können entsprechende Fördergelder für ihre geplanten Maßnahmen bei ihren Ländern beantragen.

Präsentationen der Informationsveranstaltungen in den Ländern können unter folgendem Link abgerufen werden: www.bag.bund.de.

Für Rückfragen steht das Team der Geschäftsstelle Radverkehr beim BAG unter SP-Stadt-Land@bag.bund.de oder (0221) 5776-5499 zur Verfügung.

Az.: 33.1.2-002/003

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