Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 328/2018 vom 22.05.2018

Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen

Mit dem neu erschienenen Hintergrundpapier „Rechtliche Bewertung der Höhenbegrenzung von Windenergieanlagen“ möchte die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) die rechtlichen Hintergründe für Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen in der Regional- und Bauleitplanung aufarbeiten und die Zulässigkeit auch vor dem geltenden Ausschreibungsregime skizzieren.

Höhenbegrenzungen für die Windenergienutzung sind in der Regional- und Bauleitplanung möglich. Allerdings muss die Nutzung der Windenergie auch bei Höhenbegrenzungen wirtschaftlich darstellbar bleiben. Im geltenden Ausschreibungsverfahren sind höhere Anlagen in der Regel im Vorteil, da diese die Kilowattstunde Strom vielfach zum günstigsten Preis anbieten können. Dies schließt Höhenbegrenzungen nicht kategorisch aus.

Für den Plangeber steigt aber in der Folge die Darlegungslast in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Windenergienutzung von kleineren Anlagen am vorgesehenen Standort. Das Hintergrundpapier ist auf der Internetseite www.fachagentur-windenergie.de zu finden.

Az.: 20.1.4.1-002/001

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