Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 141/2020 vom 20.03.2020

Hilfeleistung der Bundeswehr gem. Art. 35 GG im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus

Das Ministerium des Innern NRW hat für Hilfeleistungsersuchen an die Bundeswehr im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus die Regelungen zum Verfahren für Hilfeleistungsersuchen nach Art. 35 Abs. 1 GG für die Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wie folgt ergänzt:

Die Anträge auf Hilfeleistung nach Art. 35 Abs.1 GG sind von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde zu stellen und auf dem Dienstweg über die Bezirksregierung dem Innenministerium vorzulegen.

Das Innenministerium holt zu dem gestellten Hilfeleistungsersuchen ein Votum und eine Priorisierung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein und leitet das Hilfeleistungsersuchen entsprechend an das Landeskommando weiter.

Bei der Erstellung eines Antrags auf Hilfeleistung ist die Beratung des zuständigen Kreisverbindungskommandos in Anspruch zu nehmen.

Az.: 15.2.12-003/001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search