Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 599/1996 vom 20.12.1996

Hilfe zur dauerhaften Wohnraumversorgung für Wohnungsnotfälle

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle das Förderkonzept des Landes für beispielhafte Hilfen zur dauerhaften Wohnraumversorgung für Wohnungsnotfälle übersandt. Ziel des Förderkonzeptes ist es, innovative und wirkungsvolle Maßnahmen und Modelle zur Wohnraumversorgung für Wohnungsnotfälle auf den Weg zu bringen, die geeignet erscheinen, die bisherige Praxis fachlich weiter zu entwickeln. Es werden modellhafte Maßnahmen in klarer Abgrenzung gegenüber den Zuständigkeiten der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe gefördert. Das Programm zielt insbesondere auf ergänzende sozialpolitische Maßnahmen ab. Die Zuwendungen richten sich an Gemeinden, Träger der freien Wohlfahrtspflege, an privat-gewerbliche Träger, an anerkannte Träger der Jugendhilfe sowie private Träger und Selbsthilfeinitiativen. Gefördert werden Personal- teilweise auch Sachkosten der Maßnahmen in unterschiedlicher Höhe für max. 2 bis 3 Jahre je Projekt. Die Geschäftsstelle weist ausdrücklich darauf hin, daß über die Frage der Folgekosten keine Aussagen getroffen werden. Interessierte Mitgliedskommunen können das Förderkonzept bei der Geschäftsstelle anfordern.

Az.: II 880-1

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