Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 401/2020 vom 29.06.2020

Haushaltszahlen 1. Quartal 2020

Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben die kommunalen Kernhaushalte das 1. Quartal in der Summe mit einem Minus in Höhe von -9,6 Mrd. Euro abgeschlossen. Ein negativer Saldo nach dem 1. Quartal ist nicht ungewöhnlich, sondern eher der Normalfall. Im vergangenen Jahr waren es zum Beispiel -4,9 Mrd. Euro und das gesamte Haushaltsjahr konnte dennoch mit einem in der Summe positiven Finanzierungsüberschuss von +4,5 Mrd. Euro abgeschlossen werden.

Dass das Minus jedoch fast doppelt so hoch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum war, kann bereits als Vorbote der Corona-Krise gesehen werden, die aber erst im 2. Quartal voll durchschlagen wird. Schließlich hat das Robert Koch-Institut das Risiko der COVID-19-Pandemie für die Bevölkerung in Deutschland erst ab dem 17. März 2020 als „hoch“ bewertet, das öffentliche Leben wurde erst nach und nach danach eingeschränkt. Insofern ist der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen (netto) auf 12,16 Mrd. Euro (zum 31.03.2019 waren es trotz damals noch greifender erhöhter Gewerbesteuerumlage noch 12,86 Mrd. Euro) durchaus beachtlich. Insgesamt gingen die gemeindlichen Steuereinnahmen im 1. Quartal auf 16,35 Mrd. Euro zurück (31.03.2019: 17,17 Mrd. Euro).

Auf der Ausgabenseite haben vor allem die Personalausgaben deutlich angezogen (von 14,6 auf 15,6 Mrd. Euro), auch die Baumaßnahmen konnten nochmals deutlich gesteigert werden (von 4,1 auf 4,9 Mrd. Euro). Die Ausgaben für soziale Leistungen sind hingegen leicht zurückgegangen. Hier ist im weiteren Jahresverlauf jedoch coronabedingt mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen.

Bereits die Haushaltszahlen zum 1. Quartal unterstreichen die Notwendigkeit einer massiven finanziellen Unterstützung der Kommunen im Zuge der Corona-Krise durch Bund und Länder. Das im Rahmen des Koalitionsausschusses beschlossene Konjunkturpaket mit seinen zahlreichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Investitionsfähigkeit, u. a. der Entlastung bei den KdU und der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Az.: 41.12.5-001/001 mu

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