Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 355/2019 vom 06.08.2019

Handlungsempfehlung Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren

Das Ministerium des Innern hat die Geschäftsstelle über eine aktuelle Handlungsempfehlung zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren informiert.

Nach dieser Empfehlung und der dort erwähnten Rechtsprechung ist die eindeutige und zwingende Identitätsklärung durch die Einbürgerungsbehörden notwendig für ein Einbürgerungsverfahren.
Feststellungen aus vorangegangenen Verfahren wie bspw. Bescheide des BAMF, Aufenthaltserlaubnisse oder Reiseausweise entfalten keine Bindungswirkung im Hinblick auf die Personalien. Eine eigene Identitätsprüfung der Einbürgerungsbehörden ist notwendig. Hierzu müssen Ausweise oder andere Identitätsnachweise durch die mitwirkungspflichtigen und beweisbelasteten Einbürgerungsbewerber erbracht werden.
Das Wohlwollensgebot aus Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention ermöglicht zwar Beweiserleichterungen, stellt aber keinen allgemeinen Beweisverzicht dar.

In diesem Zusammenhang informiert das Ministerium des Innern noch über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

Im Rahmen des „Dritten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ soll u.a. die geklärte Identität und Staatsangehörigkeit als Einbürgerungsvoraussetzung in das Gesetz aufgenommen werden. Diese Änderung wurde erst im laufenden Gesetzgebungsverfahren durch die Koalitionsfraktionen aufgesetzt. Ursprünglich hatte das BMI beabsichtigt, dieses Thema im Rahmen eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“ aufzugreifen.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.06.2019 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27.06.2019 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 302/19).

Die Handlungsempfehlung und die Rechtsprechungsübersicht ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter der Rubrik Fachinformationen / Fachgebiete / Recht, Personal, Organisation/ Pass- und Personalausweisrecht abrufbar:
https://www.kommunen.nrw/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/rechtpersonal-organisation/kategorie/pass-und-personalausweisrecht.html

Az.: 16.0.2-001/002

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